30
Jul
2006

hilflos

"Polizeinotruf."
"Hallo, kommen Sie mal bitte zum XY-Platz. Dort ist eine hilflose Person."
"Was ist denn mit der Person?"
"Das ist ein Mann, der ist schon zweimal gestürzt."
"Ist der Mann verletzt?"
"Das weiss ich nicht?"
"Warum nicht?"
"Ja, ich war doch mit dem Hund unterwegs!"
"Na, Sie hätten ihn doch mal ansprechen können!"
"Nein, also wissen Sie - ich bin alleinstehend und war mit dem Hund unterwegs. Das muss ich mir nicht antun..."
"...."

Stellt sich die Frage, wer hier hilflos war.

P.S.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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