20
Mrz
2008

Gefangen

Nach einigen Wochen der Abstinenz (unter anderem krankheitsbedingt) beschäftige ich mich nun wieder mit dem täglichen Wahnsinn. Zu diesen beiden Aussagen hätte ich gerne von den erfahrenen Lesern gewusst: Was hättet ihr den beiden gesagt? Was glaubt ihr, was ich gesagt habe?

Die energische Stimme eines Mannes, geschätzt zwischen 40 und 50 Jahren.
"Guten Tag. Ich will eine Anzeige machen. Da ist eben so ein Typ mit dem LKW gekommen und wollte hier wenden! Das ist aber Privatbesitz. Ich habe jetzt schnell das Tor zugemacht und den mit seinem LKW eingesperrt. Der kann hier nicht mehr weg; jetzt will ich den wegen Hausfriedensbruch anzeigen."

3 Minuten später ruft ein Mann mit polnischem Akzent an.
"Gutte Tag. Auf Autobahn große Unfall. Muss runterfahren. Kenne Weg nicht, falsch gefahren. Müsse wenden, da kommt Mann, macht Tor zu. Nicht mehr fahre könne. Du mir helfe? Was tun?"
Razool (Gast) - 20. Mär, 11:49

uuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuh, ganz böse nötigung ^^

Danny (Gast) - 20. Mär, 11:55

Hmm, ich glaube ich hätte dem ersteren eine kleine Unterrichtsstunde in Soziale Kompetenzen erteilt. Er hätte den LKW-Fahrer doch einfach mal fragen können, was los ist... manmanman...

St@TiC (Gast) - 20. Mär, 12:04

ich frag mich

was schlimmer ist, hausfriedensbruch wegen wenden auf privatgrundstück oder geiselname durch einsperren :D
manchmal frag ich mich wirklich wie es die menschheit geschafft hat, solange zu überleben
beuteltier (Gast) - 20. Mär, 13:25

Hmmm, also an der Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr des Ersteren hätte ich erhebliche Zweifel. Allerdings, ich wäre da erstmal sprachlos gewesen.

banger - 20. Mär, 13:49

Ganz einfach:

Hinfahren, Tor aufsperren, LKW herauswinken, dem Grundstückseigentümer einen Schlag in den Nacken verpassen. Wahlweise Anzeige wegen Nötigung bzw. Freiheitsberaubung.
Das Ergebnis bitte ins Blog schreiben. ;-)

SabineD - 20. Mär, 18:28

Das klingt verdammt nach meinem Nachbar, und der ist kein Pole ;)
Ich nehme mal an, dass du, auch wenn einem da die Hutschnur hochgehen kann, sachlich geblieben bist, sowohl als auch.

das_ees (Gast) - 20. Mär, 19:32

Zum ersten Typ:
1. Das ist die Notrufzentrale, sie blockieren hier unnötig die Leitung.
2. Den Mann samt LKW einzusperren ist ja nicht gerade nett. Notieren sie sich meinetwegen das Kennzeichen und geben sie bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle eine Anzeige auf.
3. Sie sollten froh sein, wenn er sie jetzt nicht anzeigt.

Zum zweiten Typ:
Alles okay. Wenn er sie jetzt nicht rauslässt, melden sie sich nochmal, dann schicken wir jemanden vorbei.

holla (Gast) - 20. Mär, 23:17

Ich nehme doch mal an du hast eine Streife hingeschickt, immerhin gibt es ja das Legalitätsprinzip.


Oder den Polen fragen ob er nen Kuhfänger hat und ihm seine Notwehrrechte erläutern. ^^

Ulf (Gast) - 21. Mär, 12:53

Na, ob das mit den Notwehrrechten so einfach ist?
Wenn der LKW-Fahrer tatsächlich einen Hausfriedensbruch begangen hat, hätte der Grundstücksbesitzer ihn auf frischer Tat erwischt und ein Festnahmerecht. Dagegen dürfte sich der LKW-Fahrer nicht zur Wehr setzen. Würde er es dennoch tun, würde er dem Grundstücksbesitzer wiederum die Notwehr ermöglichen.
Noch komplizierter wird es, wenn der Grundstücksbesitzer irrig ein Festnahmerecht angenommen hätte.
Insgesamt ist es jedenfalls nichts, was ich einem irgendjemandem am Telefon erklären möchte.
holla (Gast) - 21. Mär, 13:12

Das war auch nicht ganz ernst gemeint, daher die ^^.
Der Dicke (Gast) - 21. Mär, 14:57

Ich hätte beiden das gleiche gesagt: "Junge, bleib ganz ruhig, der Streifenwagen ist bereits unterwegs..." ;)

alcyone (Gast) - 21. Mär, 16:28

Das Wenden auf einem Privatgrundstück ist AFAIK nicht grundsätzlich verboten, solange das Grundstück ungehindert erreicht werden kann. Insofern hat sich nur der Hobby-Gefängniswärter falsch verhalten, die Antwort für den LKW-Fahrer sollte klar sein.

IANAL...

Claudia (Gast) - 21. Mär, 16:52

Wenn ich bei diesem Sachverhalt ruhig geblieben wäre, was nicht völlig sicher ist, hätte ich dem mit der Einfahrt etwas über Verhältnismäßigkeit der Mittel und eventuellen Tatbestand der Nötigung und Freiheitsberaubung gesagt. Den LKW-Fahrer hätte ich versucht zu beruhigen, und beiden hätte ich gesagt, daß die Kollegen unterwegs sind.

la-mamma - 21. Mär, 17:19

der erste ist ja

wirklich ein herzerl. ist das bei euch eigentlich auch so, dass die polizei - wenn sie drum "gebeten" wird, immer amtshandeln muss? ich frag nur so interessehalber, denn als bei uns typ eins reihenweise alle wegen (recht zweifelhaftem) falschparken anzeigen ließ, mussten wir alle nur auf die nächstgelegene wachstube gehen, die beamten suchten den passenden zettel heraus und das war´s ... und als ich da sehr verwundert fragte, wozu denn der ganze aufwand, meinte der diensthabende nur - so sei es doch für alle einfacher, oder? und zu einer amtshandlung seien sie nun einmal verpflichtet ...

venus (Gast) - 21. Mär, 21:02

hey steel - dein blog ist spitze - habe bis zum ersten eintrag zurück alles gelesen. solltest mal ein buch draus machen - das könnte echt einfahren! ich hab mal vor jahren selbst - aber unabsichtlich - beim notruf angerufen - habe irgendwann am abend die nummer unserer polizei gewählt und die hatte offenbar schon zu und an den notruf umgeleitet oder so. als der herr sich mit "notruf" gemeldet hatte, hab ich gleich gesagt UPS da wollte ich jetzt aber nicht hin. er war aber total nett und hat trotzdem gefragt was ich möchte - und dann hab ich ihm gesagt, dass meine oberen nachbarn immer ur schrecklich laut sind, und er hat dann jemanden vorbeigeschickt.

ich hab das voll toll gefunden, dass er so nett war. hast du vielleicht mal früher in österreich den dienst versehen?? ;-))

ich freu mich immer auf neue einträge in deinem blog, schicke dir ganz liebe grüße aus bruck an der leitha und wünsch dir eine schöne zeit!

Tobi (Gast) - 22. Mär, 18:45

Zum Ersten, der Typ hat doch auf der Lauer gelegen. Ich mein wie lange dauert es schon zu wenden? Ich glaube da hat Jemand übelste Langeweile und versucht sich daher als Hobby-LKW-Fänger ;-). Ich glaub auch nicht das er denn Festhalten darf... andererseits ist das ja sein Tor und das kann er ja auf und zu machen wann der will oder??
ER sollte von der Polizei angezeigt werden, weil der den Notruf missbraucht und unnötig Kosten verursacht, würde er den LKW Fahrer weiterfahren lassen, aus der Situation lernen und das Tor zumachen bevor jemand dort hineinfährt, wäre allen am besten geholfen.

anonym (Gast) - 22. Mär, 20:23

Den ersten hätte ich gefragt, ob er tagsüber durch Google surft und Websites ohne Impressum anzeigt...

Maik (Gast) - 22. Mär, 21:19

la-mamma schreibt: der erste ist ja wirklich ein herzerl.

Solche "herzerl" gibt es (leider) viele. Ich könnte da Geschichten erzählen :-)

Sicher liegt die Schuld öfters auf beiden Seiten, nur mache ich einfach nur meinen Job... (aber zurück zum Thema)

Sven Kempe (Gast) - 22. Mär, 22:30

Keine Ausdrückliche Verneinung!

Solange der Grundstücksbesitzer keinerlei ausdrückliche Verneinung am Eingang des Grundstücks anbringt und dieses frei zugänglich läßt, hat er NULL Handhabe!
Habe das Thema selbst schon durch. Bei einer Totalreko unserer "Platte" fehlten für einen Tag sämtliche Wohnungseingangstüren - auf einmal stand ein verhasster Nachbar mitten in unserer Wohnung und wollte "nur mal gucken, was die Handwerker so machen". Nach einem vergeblichen Versuch der Anzeige wegen Hausfriedensbruch war ich schlauer. Mit Absperrband (!) UND eindeutiger Beschilderung am Wohnungseingang, dass der Zutritt durch Nichtmieter DIESER Wohnung nicht gestattet ist (!!), hätte ich eine Chance gehabt!
Der Pole ist das einzigste Opfer dieser Geschichte! Kann er vor Ort sich und sein Gefährt nicht ohne Schaden befreien, hat er das Recht, verhältnismäßige Mittel zu nutzen, um das Gelände wieder zu verlassen - von daher ist ein Kuhfänger Mittel zum Zweck, und der Besitzer hätte in die Röhre geguckt! Im Zweifelsfalle hätte dieser sogar noch entstandenen Schaden ersetzen müssen, da ER für diesen durch seine unrechtmäßige Freiheitsberaubung erst gesorgt hat! Freiheitsberaubung durch Festhalten ist bei schweren Straftaten rechtmäßig, bei welchen Menschen in Person zu Schaden kommen - da kann man bei Hausfriedensbruch wohl nicht von sprechen.....
Hans Quellenbeck (Gast) - 23. Mär, 02:35

"Freiheitsberaubung durch Festhalten ist bei schweren Straftaten rechtmäßig, bei welchen Menschen in Person zu Schaden kommen - da kann man bei Hausfriedensbruch wohl nicht von sprechen....."

Na das würde ich aber mal nicht einfach so gelten lassen.
Bei einem ladendiebstal kann der mutmaßliche täter schließlich auch festgehalten werden. Und bei einem diebstal kommt meines wissens niemand in person zu schaden.

Das erinnert mich an eine etwas ältere Geschichte.
Ich stellte unseren Rettunswagen rückwärts in eine Hofeinfahrt um die Strasse nicht komplett zu sperren. Als wir wieder runter kommen ist die Einfahrt von einem Anwohner zugeparkt der nicht auf den Hof fahren konnte. Da wir aber nun einen Pat an Bord hatte der es etwas eiliger hatte und trotz hupen und Martinshorn sich der Halter nicht bequemte zum Auto zu kommen folgte ich der Anweisung meines Arztes den Wagen wegzuschieben. Hab dann natürlich die Lst informiert und die die Pol.
Ende vom Lied war das der Halter auf unserer Wache stand und dort einen riesen Aufstand gemacht hat. Auch nachdem unser Wachleiter ein Platzverbot ausgesprochen hat wollte er nicht gehen und eher mir Schmerzen zufügen. Bis dann die die Kollegen in Grün kommen mussten und ihn dochmal zur Beruhigung mitnahmen.. Aussage von ihm: "Er hat uns mit Absicht zugeparkt weil wir es uns gewagt haben in seine Einfahrt zu stellen" Letztendlich bekam er ne Verurteilung und musste den Schaden an seinem Auto und an unserem RTW bezahlen

Volker Schepker (Gast) - 23. Mär, 21:35

Also sorry, aber es gibt ja schon verrückte Leute...
Einen Rettungswagen zuparken? Ich glaub es hackt... Hat er mal dran gedacht, dass er selber auch mal so einen benötigen könnte und froh sein soll, wenn dann keiner im Weg steht?
Zum Kotzen solche selbsternannten Dorfpolizisten die meinen, alles und jeden regulieren zu müssen...

Leider ist der Alltag draußen anders. Man wird angemacht, angepöbelt, Beleidigt und bedroht. Und mein Gefühl ist es das es in den letzten Jahren immer schlimmer geworden ist. Am schlimmsten ist es wenn man mal in engen Strassen die Strasse dicht machen muss weil es keine andere Möglichkeit gibt das Einsatzfzg abzustellen. Ein Kollege von mir ist sogar schon zusammengeschlagen wurden.
viele Kollegen haben ein Pfefferspray dabei oder besuchen Seminare zur Selbstverteidigung bei denen man lernt wie man sich mit den Dingen die man vor Ort hat (Koffer, Trage, Geräte etc) defensiv wehrt. Das sowas überhaupt angeboten werden muss ist traurig. Und das ganze für 1500€ netto im Monat.
SabSimplex der Luftblasenkaputtmacher (Gast) - 27. Mär, 19:54

Hm?

Diese Geschichte halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Urteil wie es hier angeblich gesprochen wurde rechtskräftig wird. Gegenbeweise in Form von Aktenzeichen werden gerne angenommen. Und obwohl ich bereits mehrere Jahre im kommunalen Rettungsdienst einer großen Ruhrgebiets-Metropole arbeite und häufig Einsätze in sogenannten sozialen Brennpunkten habe gehören Beleidigungen und Bedrohungen nicht zum Alltag. Es kommt vor, sicherlich, aber nicht in dem Ausmaß, das hier geschildert wird. Pfefferspray halte ich (und die absolute Mehrheit meiner Kollegen) für unnötig.
Ferenghi (Gast) - 7. Apr, 15:17

naja man hört und erlebt doch einiges....

nur solche geschichten sind wirklich sehr schwer vorstellbar..
pizzafrau (Gast) - 24. Mär, 23:04

Wie ist es denn nun ausgegangen? Das würde ich ZU gern wissen!

Fischotter (Gast) - 25. Mär, 08:34

oh weih oh wei

Da kann man doch wieder mal sehen wie schlimm es schon ist.

Da ist ein Typ mit dem LKW gekommen und wollte wenden... Das ist Privatbesitz ... OOOOH WEIH OOOOOH WEIH .. IST DAAAAS SCHLIMM

Typisch deutsches Arschloch .... DAS IST PRIVATBESITZ .... DER DAF DA NET WENDEN....
hat der nix besseres zu tun????


Der Polnische Fahrer hat sich in meinen Augen korrekt verhalten. ... Ich kenne Fahrer die fackeln da net lange wenn so ein Kasper Probleme macht. Ich glaube kaum dass er eine Chance hat mit Person 1 eine ordentliche Diskussion zu führen.

Kiwilua (Gast) - 26. Mär, 10:17

Also ich hätt folgendes gesagt:

zum ersten Anrufer:"Holense mal schnell ihr Gewehr und schiessen dem mal ins Bein. Sonst haut der noch ab".

zum zweiten Anrufer: "ääääh.... haben sie eine Autoapotheke???"

Ali (Gast) - 26. Mär, 10:42

Also so langsam wäre eine Auflösung wünschenswert...

nila (Gast) - 27. Mär, 10:19

Bleiben sie ruhig, es kommt gleich wer vorbei und lässt sie wieder raus. Und legen sie sich um Gottes Willen nicht mit dem Kerl an der sie eingesperrt hat. Darum kümmern wir uns auch.

???????
Nielsson - 27. Mär, 12:47

Sperren Sie doch schonmal den Einsperrer ein. Das erleichtert uns die Arbeit.
Nico (Gast) - 27. Mär, 23:22

"Wir schicken einen Wagen vorbei" Bei solchen Leuten kann man am Telefon eh nix ausrichten. Die plärren einen höchstens voll.

Alternativ (falls meine Rechtsauffassung hier korrekt ist):
"Wenn ihre Ausfahrt offen war, hat der Mann das Recht diese zum Wenden zu nutzen, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hat da keine Aussicht auf Erfolg." $DummgeschätzDesHauseigentümers "Ich verstehe ja, dass sie aufgebracht sind, aber wenn sie den Fahrer noch länger festhalten: da hat doch keiner was davon."
Ich glaube, die Regeln der StVO gelten im gesamten Verkehrsraum, was nicht-abgesperrte Privatgrundstücke einschließt.

Mit Freiheitsberaubung oÄ würde ich hier nicht kommen. Der Pole wurde ja nun nicht in nen dunklen Keller gesperrt oder so.

Kommentator (Gast) - 28. Mär, 00:01

Die Regeln der StVO gelten tatsächlich auch für nicht gegen den Verkehr abgesperrte Privatgrundstücke (hier würde also auch gelten, dass das Befahren eines solchen Grundstücks zu dulden ist).
Beispiel für das Prinzip: Eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis fährt einen PKW auf einem nicht abgesperrten Privatgrundstück (zum "Test" nach Reparatur, als "Probefahrt" vor dem Kauf oder ähnliches) - das gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird genauso geahndet wie das gleiche Vergehen auf öffentlichen Strassen.
Aktenzeichen kann ich bei dringendem Bedarf gerne beibringen, allerdings sollte zuerst jeder, der daran zweifelt, auch gerne die Gegenprobe mithilfe von minderjährigen Verwandten und unter den Augen der Polizei versuchen. Den eigenen Lappen darf man dann je nach Lage auch gleich mit abgeben (das reicht so in den Tatbestand der Anstiftung hinein).
Gucky (Gast) - 29. Mär, 03:28

Die haben sicher nur das Spiel "jetzt fange ich mir einen LKW" gespielt... :-)

Gast (Gast) - 25. Apr, 13:35

http://www.frag-einen-anwalt.de/Besucher-des-Nachbarn-wenden-auf-unserem-Grundst%C3%BCck-__f2252.html

Das befahren eines priv. Grundstückes ist generell nicht erlaubt.

Lest mal die Antwort RA bei dem Link. Es handelt sich um eine ähnliche Situation.

Ich hätte auch gedacht, dass ich auf einem "befestigten" Grundstück wenden darf, das nicht abgesperrt ist.

Zu dem LKW-Fahrer unverantwortlich, nach der Schilderung denke ich mindestens 17 -40 t, für diese Belastungen sind 95% aller privaten Wege nicht ausgelegt und es kann zu Folgeschäden kommen.

Grundstückseigentümer: Keine Polizei anrufen! (LKW-Fahrer erschlagen, nach Ladung schauen, vielleicht kann man ja was gebrauchen. Dann LKW zerlegen und verkaufen) >.<, Naja, nicht wirklich Ernst gemeint. XD

Bin bei "googlen" auf den o.g. Link (und den BloG hier) gestoßen. Mein Neffe hat einen ebensolchen Nachbarn, der die Leute anmacht, wenn sie auf seinem befestigten Grundstück wenden. Wollte da mal die rechtl. Situation klären.

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