deer - 20. Mrz, 14:33

Schlichten und Vermitteln

-Du hast den Grundstücksbesitzer bestimmt angewiesen, den Mann "frei zu lassen"
und dass sowas nicht erlaubt ist.
-Den polnischen Fahrer beruhigt und gesagt dass ihm nichts geschieht.
-Im Notfall vielleicht einen Streifenwagen vorbeigeschickt um zu schlichten ?
-Anzeigen geschrieben ? Glaube ich nicht. Denn sowas macht bei Geringfügigkeiten
nur unnötige Arbeit für alle Beteiligten.
LG.

Alariel - 20. Mrz, 16:40

Tja nun...

..."leider" isses aber so, dass jeder alles anzeigen kann. Sicher is das unnötige Arbeit - ich denke mal, dass versucht wird, sowas irgendwo auf gesunden Menschenverstand abzubiegen. Allerdings glaube ich auch, dass das sehr oft zum Scheitern verurteilt ist... ^^

Ich hätte dem 1. Anrufer gesagt, er soll ganz schnell dem LKW das Tor aufmachen, ehe er sich eine wegen Freiheitsberaubung fängt. Soll er doch das Kennzeichen notieren und anzeigen, was er will...

Dem 2. dann: "Wie, ist noch zu? Kollege kommt gleich..." ;)
Naja, je nach Reaktion des 1. Anrufers. Da es keinerlei Grund gibt, den LKW-Fahrer festzuhalten, hätte ich im Zweifel eine Streife zwecks "Befreiung" des "Gefangenen" hingeschickt. besteht der 1. auf 'ner Anzeige können die ja auch gleich die Personalien feststellen. Und die Anzeige aufnehmen. Wird eh eingestellt, aber man hat ja sonst nix zu tun, oder? ;D

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