-sie hätte beim Bewusstwerden, dass es ohne Not die Notruf-Leitung ist,
schnellstmöglich beenden sollen
-über die Privatleitung hätte sie erfragen können, wo man ein polizeil.Führungszeugnis erhält
-nämlich nicht bei der Polizei, sondern bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (welche auch Pässe und Ähnliches anfordert)
Viele lb. Grüße.
Klawitter (anonym) - 4. Apr, 00:08
Nun ja, also ich kenn mich da jetzt auch ned so gut aus aber mal meine Vermutungen
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
schnellstmöglich beenden sollen
-über die Privatleitung hätte sie erfragen können, wo man ein polizeil.Führungszeugnis erhält
-nämlich nicht bei der Polizei, sondern bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (welche auch Pässe und Ähnliches anfordert)
Viele lb. Grüße.
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf