JHH84 - 12. Jun, 10:59

Was für Anrufer...
Schade das das Auswahlverfahren nicht geklappt hat. Sehs jetzt einfach gelassener. Jetzt kann man sich erstmal seinen Hobby s widmen und sich daran erfreuen.
Vielleicht klappt es in den nächsten Jahren einmal. Du bist Gut in deinem Bereich bis das endlich wahrgenommen wird dauerts halt manchmal lange und wenn nicht dann versucht man das Leben einfach zu genießen so gut wie eben möglich. Erstmal entspannen, und Gut is.

Superbulle (Gast) - 12. Jun, 12:24

Wie bitte?

Hattest du da keine Rufnummern auf deinem Display? Den Kerl würde ich anzeigen... Notrufmißbrauch, Beamtenbeleidigung, ...
juppi (Gast) - 12. Jun, 17:05

willst du alle anzeigen, die den notruf für ihre seltsamen zwecke missbrauchen?
dann hast du aber viel zu tun.
layer8 (Gast) - 15. Jun, 13:31

Beamtenbeleidigung??

@Superbulle: Beamtenbeleidigung? Sind die jetzt doch etwas besseres?

Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Absatz 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

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