Auch wenn die Diskussion grad in ne ganz andere Richtung geht, nutze ich doch nochmal das nette Angebot für die Fragen
Und zwar hätte ich mal gerne gewusst, wie das mit Mp3-Playern oder ähnlichen Musikabspielgeräten im Straßenverkehr ist.
Musik ist ja offensichtlich im Straßenverkehr erlaubt, sonst wären Autoradios ja nicht machbar. Kopfhörer sind auch erlaubt, denn sonst wären Handy-Freisprecheinrichtungen, die über nen Knopf im Ohr laufen ja nicht erlaubt. Nur wie sieht es mit der Kombination aus? Also Kopfhörer über die Musik läuft. Darf man das auf dem Fahrrad/im Auto? Darf man das nur mit einem Knopf im Ohr (Freisprecheinrichtungen haben ja auch meist nur einen Knopf) oder vielleicht sogar mit einem Knopf pro Ohr? Bei allem natürlich eine vernünftige Lautstärke der Musik vorausgesetzt, so dass man dann eben noch was vom Geschehen um einen herum mitbekommt.
Wenn man danach googelt findet man zwar viel Spekulation aber nie eine wirklich klare Antwort. Wie wird das so aus Polizeisicht gesehen?
Gruß Kraven
Steel - 27. Jan, 12:13
Argh, da fragst Du den Richtigen... Verkehrsrecht ist und war immer mein Schreckfach. Muss gestehen, dass ich da nicht ganz sicher bin. Meine Antwort nach einem Blick in die StVO lautet:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch ... Geräte ... beeinträchtigt werden.
Ich würde daraus schließen, dass es keinen Unterschied macht, ob man Musik aus den Boxen oder einem Kopfhörer hört, vorausgesetzt (wie Du schon sagtest), dass die Musik nur so laut ist, dass man Sirenen, Hupen etc einwandfrei hören kann.
Falls jemand diese Aussage widerlegen kann oder möchte - bin hier diskussionsfreudig und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.
Und zwar hätte ich mal gerne gewusst, wie das mit Mp3-Playern oder ähnlichen Musikabspielgeräten im Straßenverkehr ist.
Musik ist ja offensichtlich im Straßenverkehr erlaubt, sonst wären Autoradios ja nicht machbar. Kopfhörer sind auch erlaubt, denn sonst wären Handy-Freisprecheinrichtungen, die über nen Knopf im Ohr laufen ja nicht erlaubt. Nur wie sieht es mit der Kombination aus? Also Kopfhörer über die Musik läuft. Darf man das auf dem Fahrrad/im Auto? Darf man das nur mit einem Knopf im Ohr (Freisprecheinrichtungen haben ja auch meist nur einen Knopf) oder vielleicht sogar mit einem Knopf pro Ohr? Bei allem natürlich eine vernünftige Lautstärke der Musik vorausgesetzt, so dass man dann eben noch was vom Geschehen um einen herum mitbekommt.
Wenn man danach googelt findet man zwar viel Spekulation aber nie eine wirklich klare Antwort. Wie wird das so aus Polizeisicht gesehen?
Gruß Kraven
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch ... Geräte ... beeinträchtigt werden.
Ich würde daraus schließen, dass es keinen Unterschied macht, ob man Musik aus den Boxen oder einem Kopfhörer hört, vorausgesetzt (wie Du schon sagtest), dass die Musik nur so laut ist, dass man Sirenen, Hupen etc einwandfrei hören kann.
Falls jemand diese Aussage widerlegen kann oder möchte - bin hier diskussionsfreudig und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.