Christoph (Gast) - 26. Jan, 17:45

Klar: Was hältst Du von Anwälten? Im Ernst, ohne "Geflame", wie das im Blog wohl heißen muß. Und ich spiele mit offenen Karten: Ich bin Anwalt ;) (mit Polizei inne Familie und Verständnis für Euch Jungs, *obwohl* ich Verkehrsrecht und Strafrecht mache) ;)

Steel - 27. Jan, 12:18

Wenn das mit der Polizei bei mir damals nicht geklappt hätte, dann hätte ich Jura studiert und wäre Anwalt geworden - im Ernst.
Insofern ist mir der Beruf durchaus sympathisch.
Gar nicht leiden kann ich es, wenn sich Leute besserwisserisch in polizeiliche Maßnahmen einmischen ("DAS wollen wir ja erst mal sehen. ICH bin ANWALT...!"), arrogante Überlegenheit vorspielen, um dann bei Gegenwind kleinlaut zuzugeben, dass sie Spezialisten für Familienrecht sind und bei dem Thema Strafrecht und/ oder Polizeirecht nicht so richtig mitreden können.

Schön, dass Du hier bist - vielleicht kannst Du mich dann bei fachlichen Fragen (siehe das böse VR oben...) ein wenig unterstützen.
Was sagst Du zu der mp3-Geschichte?
Christoph (Gast) - 29. Jan, 09:28

Verkehrsrecht: Musikhören

Steel, danke für die nette Begrüßung!

Anwälte: Ja, die überheblichen, die mit "ICH bin ANWALT" drohen, nerven uns Anwälte genauso wie Euch, nämlich sie versauen unseren Ruf als Berater und sachliche Helfer, die nur wenn es notwendig ist streiten *können*, aber nicht gerne und um's Prinzip streiten *wollen*.

Kopfhörer im Straßenverkehr: Da habt Ihr einen insofern schwierigen Punkt getroffen, als - juristisch - die Frage umstritten bzw. durch schwammige, auslegbare Formulierungen geprägt ist: Der von Steel zitierte § 23 StVO ist maßgeblich, dh. "wenn's nicht stört", dürfte man theoretisch zwei Knöpfe in den Ohren haben. Es gibt in juristischen Kommentaren und Aufsätzen diverse Meinungen hierzu, die von Eindeutigkeit der Regelung, Handhabbarkeit für die Polizei, Beweisproblematik etc. allerlei erörtern... ich sage mal aus der tatsächlichen, viel weniger juristischen Praxis eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, der in der täglichen Schadensregulierung mit den Versicherern befaßt ist: Wenn ein Unfallbeteiligter mit Ohrhörern Musik gehört hat und sich das, wenn es (zu) laut gewesen wäre, auf die Unfallursächlichkeit ausgewirkt hätte, dann wird er deshalb ein Mitverschulden zu vertreten haben; es könnte ein sog. Anscheinsbeweis für zu lautes Hören vorliegen, jedenfalls wird die Versicherung des Unfallgegners ihm nicht alles an Schäden erstatten; auch ein Richter wird ihm mit viel geringerer Wahrscheinlichkeit vollen Schadensersatz zusprechen. Das bezieht sich jetzt auf Schadensersatz, nicht auf Polizei und eventuelle Ordnungswidrigkeiten. Was das angeht, dürfte der Musikhörer als Unfallverursacher entweder "sowieso" verwarnt werden, oder die Polizei wird im Zweifel bei unklarer Lage keinen verwarnen oder bei offensichtlicher beiderseitiger Mitschuld beide. - Also: Theoretisch dürft Ihr sehr leise Musik per Kopfhörer hören, aber empfehlen würde ich es keinesfalls, allein aus Gründen der Beweislast. - So, das war auch bloß meine Einschätzung, auch ich bin für Diskussionen offen :-)
(Eine gute Seite insoweit ist übrigens www.verkehrsanwaelte.de mit einem Forum, das solche Fragen i.d.R. sehr schnell und gut beantwortet.)
Lars (Gast) - 26. Nov, 13:42

Solche klugscheißenden Anwälten sind mir auch ein Dorn im Auge. Aber es gibt sie. Und es gibt sie in viel zu großer Zahl. Furchtbar. Die ziehen eine komplette Zunft in Verruf!

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