Wie sieht es eigentlich mit dem Ermitteln von Geschwindigkeiten durch den "eigenen" Tacho aus? Also die Polizei fährt hinter mir her, merkt (durch Blick auf den Tacho), dass ich zu schnell bin, hält mich an und meint dann, dass ich z.B. im Ort 85 gefahren wäre (keine weiteren Messgerätevorhanden). Inwieweit ist diese Festellung rechtlich haltbar? Toleranzen (z.B. 15 % Abzug?)?
Desweiteren würde mich interessieren, ob man wenn überhaupt gleich an Ort und Stelle über ein Bußgeld informeirt wird oderob das auch noch "hinterher" durch das Kennzeichen o.ä. geschehen kann.
Steel - 3. Feb, 09:57
Argh, schon wieder eine fiese Frage aus dem Verkehrsrecht...
Die Geschichte ist auch ganz schön kompliziert. Es geht da um Unterschiede von geeichten und nicht geeichten Tachos, Toleranzen, die abzuziehen sind, Mindeststrecken, die man hinterher fahren muss und und und.
Christoph!!! Kannst Du hier bitte nochmal für Klarheit sorgen? Auch für mich?
Noch eine Frage...
Desweiteren würde mich interessieren, ob man wenn überhaupt gleich an Ort und Stelle über ein Bußgeld informeirt wird oderob das auch noch "hinterher" durch das Kennzeichen o.ä. geschehen kann.
Die Geschichte ist auch ganz schön kompliziert. Es geht da um Unterschiede von geeichten und nicht geeichten Tachos, Toleranzen, die abzuziehen sind, Mindeststrecken, die man hinterher fahren muss und und und.
Christoph!!! Kannst Du hier bitte nochmal für Klarheit sorgen? Auch für mich?