Eric (Gast) - 21. Feb, 07:37

unwiderrufliches Lebensrecht, na wenn der mal nicht klagt wenn er tot umfällt

Lichterspiele (Gast) - 21. Feb, 08:04

Wieso, er hat das Recht zu leben, er muss es halt nur auch können. Wenn er wollte und könnte, hätte er das Recht bis zum Sankt-Nimmerleinstag zu leben.
Jopi Hesters machts vor ...
Chutzpe - 21. Feb, 08:43

Wollen und können sind zwei verschieden Dinge - frag mal einen psychisch Kranken.

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