Mal ne ganz andere Frage: Bei uns kam neulich die Diskussion auf, ob nur der Fahrer oder alle führerscheinhabenden Mitfahrer bestraft werden/ Führerschein abgeben müssen wenn:
- der Fahrer LEICHT alkoholisiert ist ( also so daß es nur bei ner Routinekontrolle oder wenn er wo anschrabbt rauskommt aber für den Laien keine Ausfallerscheinungen sichtbar sind bzw. die gar nicht wissen, daß der Fahrer getrunken hat)
- Ein oder mehrere Mitfahrer nicht angeschnallt sind ( also daß da der bestraft wird, der sich nicht anschnallt ist klar und soweit ich weiß - stimmt das überhaupt ? - der Fahrer weil der ja Fürsorgepflicht hat, aber alle, auch die, die angeschnallt einfach nur im Auto sind?)
- der Fahrer plötzlich meint, er muß dem Porsche neben sich zeigen, wer der Schnellere ist ( bei geplanten Rennen ist schon klar, aber mitten auf der Autobahn von jetzt auf dann - da hat man ja im Allgemeinen als Mitfahrer gar keine Chance. Abhalten lassen sich die nur selten davon und bei 160kmh aussteigen ist nicht grad die beste Idee)
- im Auto mehr Leute sind als Sitzplätze vorhanden ( ist meiner Meinung nach auch Sache des Fahrers, daß er erst losfährt wenn einer ausgestiegen ist.)
Du weißt doch bestimmt, wie das ist bzw. zumindest wo man nachschauen kann. Wär auch gut, wenn Du mir nen Hinweis geben könntest, wo ich das schriftlich finde. In meinem Punktekatalog find ichs jedenfalls nicht oder ich war einfach zu dusslig zum Suchen.
Danke schonmal für die Antwort!
Django (Gast) - 28. Feb, 20:23
Man kann doch auch:
- einfach zur nächsten Fahrschule gehen und nachfragen.
- die nächste Polizeistation besuchen/anrufen und nachfragen.
Google-Mann (Gast) - 29. Feb, 09:01
Oder noch einfacher mal in eine der großen Suchmaschinen im Netz schauen und sich die einschlägigen Rechtsvorschriften (StVo und StVg) durchliest.. Da steht eigentlich das meiste drin ;)
Google-Mann (Gast) - 29. Feb, 09:02
.."durchlesen" meine ich natürlich.. ist noch zu früh!
Steel - 29. Feb, 09:31
Der Google-Mann hat recht.
StVO, StVG, FeV und StGB (hier insbesonderer die Paragraphen 142, 315c und 316).
lea (Gast) - 29. Feb, 16:04
Ähm ja, kann man natürlich auch. Manchmal hab ich echt n Brett vorm Kopf. Bin halt nicht grade der größte Durchblicker bei Google und Co. Danke für den Tipp, in welchen Paragraphen ich suchen kann!
- der Fahrer LEICHT alkoholisiert ist ( also so daß es nur bei ner Routinekontrolle oder wenn er wo anschrabbt rauskommt aber für den Laien keine Ausfallerscheinungen sichtbar sind bzw. die gar nicht wissen, daß der Fahrer getrunken hat)
- Ein oder mehrere Mitfahrer nicht angeschnallt sind ( also daß da der bestraft wird, der sich nicht anschnallt ist klar und soweit ich weiß - stimmt das überhaupt ? - der Fahrer weil der ja Fürsorgepflicht hat, aber alle, auch die, die angeschnallt einfach nur im Auto sind?)
- der Fahrer plötzlich meint, er muß dem Porsche neben sich zeigen, wer der Schnellere ist ( bei geplanten Rennen ist schon klar, aber mitten auf der Autobahn von jetzt auf dann - da hat man ja im Allgemeinen als Mitfahrer gar keine Chance. Abhalten lassen sich die nur selten davon und bei 160kmh aussteigen ist nicht grad die beste Idee)
- im Auto mehr Leute sind als Sitzplätze vorhanden ( ist meiner Meinung nach auch Sache des Fahrers, daß er erst losfährt wenn einer ausgestiegen ist.)
Du weißt doch bestimmt, wie das ist bzw. zumindest wo man nachschauen kann. Wär auch gut, wenn Du mir nen Hinweis geben könntest, wo ich das schriftlich finde. In meinem Punktekatalog find ichs jedenfalls nicht oder ich war einfach zu dusslig zum Suchen.
Danke schonmal für die Antwort!
Man kann doch auch:
- die nächste Polizeistation besuchen/anrufen und nachfragen.
StVO, StVG, FeV und StGB (hier insbesonderer die Paragraphen 142, 315c und 316).