Mir liegt es irgendwie in Erinnerung, dass der Missbrauch des Notrufs (was dem ja schon recht nahe kommt) strafbar wäre.
Bin ich da falsch informiert, oder wird das nur nicht allzu streng gehandhabt?
Ich meine, ein Missbrauch mit mutwilliger Absicht ist strafbar. Eine (mehr oder weniger) versehentliche "Fehlnutzung" durch DummDoof Unwissen wohl weniger, bzw. ist Ermessenssache.
gegengedanken (Gast) - 1. Mär, 20:56
unwissen schützt vor strafe nicht, afaik.
insofern hätte steel halt eine anzeige schreiben können. da hat man ja aber auch nicht immer lust drauf.
öhm
Bin ich da falsch informiert, oder wird das nur nicht allzu streng gehandhabt?
Ohne Gewähr:
DummDoofUnwissen wohl weniger, bzw. ist Ermessenssache.insofern hätte steel halt eine anzeige schreiben können. da hat man ja aber auch nicht immer lust drauf.