Nun ja, also ich kenn mich da jetzt auch ned so gut aus aber mal meine Vermutungen
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
deew (Gast) - 27. Mär, 22:29
Nun ja, also ich kenn mich da jetzt auch ned so gut aus aber mal meine Vermutungen
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
Ta Lun (Gast) - 28. Mär, 11:11
sehe ich auch so
Also das wäre jetzt auch meine Vermutung.
Thomas (Gast) - 28. Mär, 15:41
Ich denke mal, viele wissen nicht, dass die Polizei neben dem Notruf noch eine andere Nummer hat (die dann auch noch von Stadt zu Stadt anders ist, oder?)
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
sehe ich auch so