Tja, polizeiliches Führungszeugnis beantragt man schon beim zuständigen Polizeirevier, und die junge Dame hat's sicher gut gemeint, im richtigen Ort anzurufen. Bis zur Vorwahl hat das ja auch gut geklappt, allerdings meinte sie wohl, die Polizei habe in jedem Ort die Rufnummer 110. Was ja gewissermaßen auch stimmt...
Katharina (Gast) - 28. Mär, 17:38
Nein, man beantragt ein polizeiliches Führungszeugnis nicht beim Polizeirevier!
Die Dinger sind immer über die örtliche Meldebehörde zu beantragen und kommen dann seit kurzem vom Bundesamt für Justiz in Bonn, bis vor kurzem war dafür noch die Bundesgeneralanwaltschaft zuständig.
Konrat (Gast) - 4. Apr, 00:06
Nun ja, also ich kenn mich da jetzt auch ned so gut aus aber mal meine Vermutungen
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf
Die Dinger sind immer über die örtliche Meldebehörde zu beantragen und kommen dann seit kurzem vom Bundesamt für Justiz in Bonn, bis vor kurzem war dafür noch die Bundesgeneralanwaltschaft zuständig.
1. 110 ist immer der Polizeinotruf egal welche Inlandsvorwahl man wählt
2. Polizeiliches Führungszeugniss muss man auf der gemeinde beantragen und ned bei der Polizei
3. Und selbst wenns bei der Polizei wäre, dann wärs sicher kein Fall für den Notruf