kruemel (Gast) - 28. Mär, 12:33

Ich bin auch nicht fit in bearbeitung von Polizeinotrufen, aber auch von mir mal eine Vermutung:

(1) Notrufnummer bleibt Notrufnummer und das ohne Vorwahl.
(2) Man kann die Polizeidienststellen auch unter "normalen" Rufnummern mit Vorwahl erreichen, vornehmlich wenn man keinen Notfall hat ;)
(3) Hier bin ich mir ziemlich sicher, das Teil brauchte ich für meinen RS: Das polizeiliche Führungszeugnis erhält man in meiner Stadt im Rathaus, vor der Inbetriebname des Bürgerbüros war es ne lange Reise von Raum zu Raum, wegen Bezahlen und so. Jetzt ist es etwas einfacher.

Bin ja mal gespannt auf die Auflösung :)

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