wozu muss die polizei eigentlich das alter wissen, bevor sie ausrücken?
dot tilde dot (Gast) - 8. Mai, 14:46
die person des hinweisgebers ist nicht unwichtig. die umstände seiner wahrnehmungen können für die ermittlung, die ja bei strafsachen grundlage eines angemessenen prozesses sein sollen, von großer bedeutung sein.
es soll ja auch schon fälle gegeben haben, bei denen jemand etwas meldet, was gar nicht stimmt. mit dem möchte man ja dann auch ganz gerne reden und gegebenenfalls eine kostenrechnung stellen.
wenn der einfach auflegt, bedeutet das noch nicht, dass "die nicht ausrückt".
eigentlich ganz einfach und logisch, zumindest in der theorie.
dumme frage
es soll ja auch schon fälle gegeben haben, bei denen jemand etwas meldet, was gar nicht stimmt. mit dem möchte man ja dann auch ganz gerne reden und gegebenenfalls eine kostenrechnung stellen.
wenn der einfach auflegt, bedeutet das noch nicht, dass "die nicht ausrückt".
eigentlich ganz einfach und logisch, zumindest in der theorie.
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