Rex (Gast) - 15. Jan, 16:14

Hmm, scheint fast so, als wäre die Polizei in solchen Fällen wirklich machtlos. Die Geschichte ist witzig, ja. Doch wenn man sich in der Situation der alten Dame befindet, ist es wirklich zum kotzen. Oder gibt es da nach einer (z.b.) dritten Verwarnung ein Bußgeld oder ähnliches?

Newty (Gast) - 15. Jan, 17:17

Für wen Verwarngeld?

Wir haben hier verschiedene Dinge, die theoretisch zu Geldzahlungen im Rahmen von Strafgesetzen führen können:
-Ruhestörung des Zockers
-Ruhestörung der alten Dame
(-Missbrauch von Notrufnummern) - geklammert, ein Notruf isses nich, aber die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle müsste ich auch googlen. Wenn die Dame darauf hingewiesen wurde, dass sie doch bitte ne andere Nummer in Zukunft wählen soll :)

Bei den Ruhestörungen muss allerdings der Geschädigte geeignet nachweisen, dass eine Störung eingetreten ist. Wenn die Polizei die Störung miterlebt hat, ist das recht simpel und geht auch ohne eigene große Aussage. Wenn allerdings die Störung beendet ist, wenn die Polizei eintrifft, dann könnte man nur diverse Nachbarn mit als Geschädigte in eine Vernehmung einbeziehen. Ansonsten wäre es wohl zu einfach, nem alten Bekannten mal ein Lärmknöllchen aufzudrücken

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