Na, immerhin hat sie überhaupt was getan - nämlich die Polizei verständigt.
Heißt es nicht immer, man soll NICHT selbst eingreifen, sondern lieber (und vor allem zuerst!) die Polizei verständigen, weil es sonst am Ende zwei Opfer und keinen Helfer gibt?
Ich habe hier das Glück, dass ich die meisten Nachbarn kenne und daher beim Klingeln an der Tür wüsste, ob das nun jemand Wildfremdes oder ein Nachbar wäre.
Nachts um 4:30 würde ich (als alleinstehende Frau in der Altersklasse deiner Anruferin) aber ganz sicher keinem Fremden die Tür öffnen - ich würde versuchen, per Gegensprechanlage das Anliegen herauszufinden und dann (wie die Frau in deinem Anruf) Polizei und/oder RTW verständigen. Dafür seid ihr da! - und ihr habt ganz sicher nichts davon, wenn sich jemand leichtsinnig selbst in Gefahr bringt.
Benedicta (Gast) - 30. Jun, 14:20
Es ist übrigens auch noch was anderes, wenn ich nicht allein im Haus bin - sobald noch mindestens eine zweite Person da wäre, würde ich auch erstmal helfen. Aber eben nicht im Alleingang.
Marie (Gast) - 4. Jul, 09:55
Naja, es heißt ja nicht umsonst in §323c, StGB ("insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr (...) möglich ist").
Ob man sich in der Situation allerdings in erhebliche eigen Gefahr begibt bleibt sicherlich fragwürdig, da es eine offensichtlich hilflose, alte Frau ist.
Ich bin ja absolut gegen Alleingänge in Gefahrensituationen, aber in dem Fall seh ich einfach keine Gefahr.
Aber das ist MEINE Meinung, die ich natürlich niemandem aufdrängen möchte.
Marie (Gast) - 4. Jul, 09:58
Achja, was man natürlich fast immer tun kann, ohne sich in Gefahr zu bringen, ist die Polizei zu verständigen und das hat sie ja immerhin getan.
Heißt es nicht immer, man soll NICHT selbst eingreifen, sondern lieber (und vor allem zuerst!) die Polizei verständigen, weil es sonst am Ende zwei Opfer und keinen Helfer gibt?
Ich habe hier das Glück, dass ich die meisten Nachbarn kenne und daher beim Klingeln an der Tür wüsste, ob das nun jemand Wildfremdes oder ein Nachbar wäre.
Nachts um 4:30 würde ich (als alleinstehende Frau in der Altersklasse deiner Anruferin) aber ganz sicher keinem Fremden die Tür öffnen - ich würde versuchen, per Gegensprechanlage das Anliegen herauszufinden und dann (wie die Frau in deinem Anruf) Polizei und/oder RTW verständigen. Dafür seid ihr da! - und ihr habt ganz sicher nichts davon, wenn sich jemand leichtsinnig selbst in Gefahr bringt.
Ob man sich in der Situation allerdings in erhebliche eigen Gefahr begibt bleibt sicherlich fragwürdig, da es eine offensichtlich hilflose, alte Frau ist.
Ich bin ja absolut gegen Alleingänge in Gefahrensituationen, aber in dem Fall seh ich einfach keine Gefahr.
Aber das ist MEINE Meinung, die ich natürlich niemandem aufdrängen möchte.