Claudia (Gast) - 21. Jul, 22:55

Bei allem Verständnis für Eltern, solange der Kleine keine Sprenggelatine in die Kommode schüttet, ist das kein Fall für die Polizei.
Ich könnte mir allenfalls vorstellen, daß die Anruferin fürchtete, bei der nächsten falschen Bewegung ihres Sohnes zuzuschlagen - und da lieber die erste Helfernummer anrief, die ihr in den Kopf kam. Was immer noch nicht besonders gescheit war, da es ja geeignetere Nummern (Kindernotdienst, psychologische Beratung, Telefonseelsorge...) gibt. Aber besser als Verhauen.

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