Miss Marple (Gast) - 15. Sep, 18:35
Gut ermittelt. Kommt das etwa in die Statistik unter aufgeklärte Autodiebstähle? ;-)
Marie (Gast) - 15. Sep, 21:19
Wäre wohl schön, ist aber glaube ich nicht möglich, da der Sachverhalt ja nichtmal schriftlich festgehalten werden musste ;-))
foobar (Gast) - 2. Jan, 19:03
Eher nein. Die polizeiliche Kriminalstatistik listet genau die Fälle als „aufgeklärt“, in denen die Polizei am Ende ihres Arbeitsabschnitts einen Verdächtigen hatte. (Ob der angeklagt und verurteilt wird, geht in die polizeilichen Akten idR gar nicht ein, auch nicht in die Statistik.)