Recht kniffelig erscheint mir, dass der Vater in der Wohnung der Tochter gewesen sein muss um die Bilder zu machen. Hat dann nicht rechtlich gesehen der Vater, der ja bestimmt kein Einverständnis der Tochter für den Zutritt der Wohnung in dieser Zeit hatte selbst Hausfriedensbruch begangen? Mit den Aufnahmen war seine Tochter bestimmt auch nicht einverstanden. Das wären schon 2 Dinge.
Wenn die Tochter den Besuch des Liebhabers wollte (was ja wohl der Fall ist), hätte in diesem Fall der Schwiegersohn ihn wohl nur rauswerfen können, wenn die Wohnung ihm allein gehörte, bzw. er alleine den Mietvertrag unterzeichnet hätte, oder irre ich mich?
Ich glaube auf so einen Vater könnte ich dankend verzichten ;-)
Ja hoppala!
Wenn die Tochter den Besuch des Liebhabers wollte (was ja wohl der Fall ist), hätte in diesem Fall der Schwiegersohn ihn wohl nur rauswerfen können, wenn die Wohnung ihm allein gehörte, bzw. er alleine den Mietvertrag unterzeichnet hätte, oder irre ich mich?
Ich glaube auf so einen Vater könnte ich dankend verzichten ;-)