Eirik Eiriksson (Gast) - 3. Feb, 16:11

Recht und Moral

Also zusammenfassend:

A) REIN RECHTLICHE BETRACHTUNG

1) Wie im Fall: Es liegt kein Hausfriedensbruch vor - aus der Situation geht eindeutig vor, dass die Tochter den Mann (Geliebten) in ihrer Wohnung haben will.

2) a) Was wäre wenn - der Ehemann verlangt, den Fremden vor die Tür zu setzen. S. o.: § 1353 BGB - ja, er wird wohl dürfen.

b) Ehemann ist zwar nicht da, hat es aber untersagt: Liebhaber und/oder Ehefrau handeln rechtswidrig, jedoch stellt sich die Frage, ob hier konkret und jetzt die Polizei eingreifen muss. M. E. wäre hier auf eine Strafanzeige des Ehemannes zuwarten.

Zumal: Hausfriedensbruch ist ein Anzeigedelikt, d. h. nicht jeder, der davon irgendwie Kenntnis erlangt hat Befugnis zur Strafanzeige. Selbst wenn der Ehemann den Aufenthalt des Geliebten in der ehelichen Wohnung untersagt hätte, wäre der Vater kaum befugt, die Polizei zu holen.

So weit ist die Sache klar. Das aber dem Vater (Anrufer) diese Sache nicht im Mindesten klar ist, führt zu einer neuen / anderen Betrachtung des Falles:

B) MORALISCHE BETRACHTUNG UNTER DEM ASPEKT MULTIKULTURELLE GESELLSCHAFT / INTEGRATION

Auf die Gefahr, in weiteren Kommentaren in die Schublade „ausländerfeindlich“ geschoben zu werden: Ich halte die Verhaltensweise des Vaters für extrem bedenklich. In zahlreichen arabischen Ländern ist z. B. Alkoholkonsum aus religiösen Gründen untersagt, dieses Verbot wird auch auf Besucher ausgeweitet; VOR ALLEM ABER: Von den allermeisten Besuchern dieser Länder auch ohne zu Murren befolgt (So genannte Höflichkeit des Gastes).

Und hier ist der Knackpunkt: Dieser Vater (Anrufer) lebt offensichtlich in einem Land, dessen gesellschaftliche Ordnung / Gesetze / Freizügigkeit ihm missfallen. Er verlangt mit völliger Selbstverständlichkeit, dass deutsche Polizeibeamte in Deutschland ein Recht durchsetzen, dass in seinem Heimatland offenbar gültig ist.

Ich verweise noch mal nach oben (Alkoholverbot): In Analogie hierzu wäre Besuchern in Libyen Alkoholkonsum erlaubt - eben weil es in deren Heimatländern gestattet ist.

Ist aber nicht so - und ist wohl auch gut so.

Dennoch: Die völlige Selbstverständlichkeit, mit der in zahlreichen Ländern für Besucher die gesellschaftlichen / moralischen Richtlinien des besuchten Landes zu gelten haben - mit derselben Selbstverständlichkeit erwartet ein ursprünglich aus einem dieser Länder stammender, nun in Deutschland Lebender - der Anrufer - dass hier in Deutschland nicht die hier akzeptierten gesellschaftlichen / moralischen Richtlinien zu gelten haben, sondern die seines Heimatlandes - und für die Einhaltung dieser (äußerst fragwürdigen) Moral sei auch noch die Polizei in Deutschland zuständig.

Diese Denkweise gefällt mir nicht - ja sie macht mir Angst.

Mit freundlichen Grüßen

Eirik Eiriksson

Ette von Nebenan (Gast) - 4. Feb, 12:17

Klar ist das Verhalten des Vaters bedenklich. Aber wenn du dir mal die ganzen Einträge von Herrn Steel durchliest oder auch einfach mal die Zeitung aufschlägst wirst du feststellen, dass auch "nicht Ausländer" ein ebenso oder noch bedenklicheres Verhalten zeigen
Diesen Fall moralisch unter dem Aspekt der multikulturellen Gesellschaft bzw. Integration betrachten zu wollen ist doch der komplette Blödsinn und hat überhaupt keinen Sinn denn dafür ist die Faktenlage viel zu dünn: Woher willst du denn wissen, dass in seinem Heimatland dieses Recht gilt und er deshalb ein Einschreiten seitens der Polizei verlangt?! Vielleicht ist der Anrufer einfach ein kompletter Idiot und sein Verhalten völlig unabhängig von seiner Kultur. Idioten gibt es schließlich überall, da kann mir keiner mit Kulturunterschieden kommen. Daher ist der Vergleich mit Libyen auch nicht wirklich gut. Eher hinkend.
Aber selbst wenn der Typ am anderen Ende der Leitung tatsächlich aufgrund seines kulturellen Hintergrundes davon ausgeht, dass die Polizei für einen Ehebruch zuständig ist: Na und? Er hat ja jetzt von Herrn Steel erfahren, dass das nicht so ist. Was macht dir denn jetzt daran Angst?
Sakasiru (Gast) - 4. Feb, 14:30

Man sollte nicht gleich davon ausgehen, dass der Mann die Deutschen Gesetze und Gepflogenheiten bewusst zugunsten seiner kulturellen Vorstellungen ignoriert hat, sondern dass er es schlicht nicht besser wusste. Da geschieht in seinen Augen etwas, das so nicht in Ordnung ist, und wendet sich an die Ordnungshüter in der Hoffnung, dass sie da einschreiten.

Stell dir vor du bist in einem fremden Land, lebst dich da auch schön in die Kultur ein. Eines Tages siehst du eine Katze im Baum, die da nimmer runterkommt. Du rufst die örtliche Feuerwehr an, und der Telefonist sagt dir, dass er das Schicksal der Katze zwar persönlich bedauert, aber die Feuerwehr für sowas leider nicht zuständig ist.
Hättest du das wissen müssen? Ist es ein Affront gegen das Gastland, wenn du das nicht weißt? Muss das den Einheimischen Angst machen?
El Loco - 13. Feb, 08:08

Mit Verlaub, das ist Käse.
Denn auch für den duchschnittlichen Bürger (sprich: deutsche Staatsangehörigkeit, Wahlrecht etc) ist diese Situation unmoralisch. Und bis vor gar nicht allzulanger Zeit hat auch das Strafgesetzbuch dem noch Rechnung getragen.

Nur hat man irgendwann, eben vor nicht allzulanger Zeit, auch mal festgestellt, daß dieses Strafgesetz zum einen nicht verhindert, daß die Leute fremdpoppen (es war halt nur ein bißchen schwieriger, ebenso wie gynäkologische Studien vor der Einführung des DSL-Internetzugangs deutlich schwieriger waren), und daß vor allem die Gesellschaft davon nicht untergeht, daß Leute fremdpoppen. Nämlich weil das ja eh schon gang und gäbe war, trotz Verbot, und die Gesellschaft immer noch existiert(e).
Da, wo tatsächlich gesellschaftliche Werte gefährdet sind, etwa was die parallele Mehrehe angeht (vulgo Bi- oder Polygamie), sind Polizei und Justiz immer noch zuständig (ich hätte fast "kompetent" geschrieben, weil das in meinem Wohnland für zuständig gesagt wird) - nicht aber für Fremdpoppen.

Deine Argumentation klingt dagegen fast so, als wolltest du den algerischen oder türkischen Einwanderer zum Fremdpoppen zwingen, weil das ja angeblich in Deutschland so üblich wäre...

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