Ganz klar.
Kein Hausfriedensbruch. Ist doch Antragsdelikt. Und da die Tochter das Hausrecht hat muss sie auch einen Strafantrag stellen und das tut sie nicht.
Warscheinlich nur ein streng katolischer Vater.
Georg (Gast) - 10. Feb, 19:29
Naja
Vielleicht auch ein streng anatolischer Vater? :)
Marco (Gast) - 11. Feb, 11:27
Hat mit Antragsdelikt (also mit dem fehlenden Strafantrag) nichts zu tun, Hausfriedensbruch ist schlicht nicht erfüllt, weil er mit Einverständnis der Tochter in der Wohnung ist -- immer vorausgesetzt, der Ehemann hat sich nicht im Voraus explizit dazu geäußert. Der Ehemnann wäre übrigens auch antragsberechtigt, und außerdem hätte man dafür noch 3 Monate Zeit, da kann viel passieren...
Kein
Kein Hausfriedensbruch. Ist doch Antragsdelikt. Und da die Tochter das Hausrecht hat muss sie auch einen Strafantrag stellen und das tut sie nicht.
Warscheinlich nur ein streng katolischer Vater.
Naja