Schwierige Frage. Wer ist der Mieter der Wohnung - die Frau ihr Mann oder gar der Vater?
Ich würde einfach mal sagen, dass der Mieter der Wohnung das Sagen hat, wer rein kommt oder nicht.
Wenn ich den Paragraphen richtig in Erinnerung habe sollte das §123 StGB sein. Dort steht (entschuldige bitte, wenn ich etwas falsches in Erinnerung habe) was von einem Berechtigten. Davon geht meine Meinung aus. Der, der im Mietvertrag eingetragen ist ist der Berechtigte - der schlussendlich auch entscheidet.
Das ist meine Meinung.
Viele Grüße
J.
mike (Gast) - 18. Feb, 15:40
noch ne möglichkeit
vlt. duldet der ehemann das ganze!?
es soll leute geben die in einer offenen beziehung leben!
Schwierige Frage. Wer ist der Mieter der Wohnung - die Frau ihr Mann oder gar der Vater?
Ich würde einfach mal sagen, dass der Mieter der Wohnung das Sagen hat, wer rein kommt oder nicht.
Wenn ich den Paragraphen richtig in Erinnerung habe sollte das §123 StGB sein. Dort steht (entschuldige bitte, wenn ich etwas falsches in Erinnerung habe) was von einem Berechtigten. Davon geht meine Meinung aus. Der, der im Mietvertrag eingetragen ist ist der Berechtigte - der schlussendlich auch entscheidet.
Das ist meine Meinung.
Viele Grüße
J.
noch ne möglichkeit
es soll leute geben die in einer offenen beziehung leben!