Das hat man davon, wenn man irgendwelchen abstrakten Institutionen das Gewaltmonopol einräumt. Aber selbst so hätte die Polizei tätig werden müssen (Höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschlaund, siehe: BGH 4. Zivilsenat Urteil vom 26. Juni 1952 IV ZR 228/51 i.V. negotiorum gestio). Der Ausländer aus einem noch moralisch gefestigtem Kulturkreis, der nicht abendländischer Sophisterei zugeneigt ist*, hat nicht nur Moralvorstellungen, sondern sucht diese auch durchzusetzen, während der moderne Mitteleuropäer sich als Moralanarchisten sieht und insoweit nur noch schwätzt statt zu handeln. Der Fehler des in Rede stehenden Hausherrn, Vaters und Schwiegervaters, der zudem den Willen des Schwiegersohnes glaubwürdig vorträgt, ist allein, sich naiv an einen Vertreter eines angemaßten Gewaltmonopols (staatlich ineffizient und ökonomisch teuer Monopolgewinne einfahrend) zu wenden anstatt selbst auf eigene Kosten wie ein Mann sein Recht als Vater wahrzunehmen und die Rechte seines Schwiegersohnes stellvertretend wahrzunehmen. Anstatt Bilder zu schießen, hätte er unverzüglich selbst eingreifen müssen, um (weiteres) Unrecht zu vermeiden. So zeigt er sich schon halb verweichlicht, erkennt ein fremdnütziges und sachwidriges Gewaltmonopol an, für das er glaubt Beweise sichern zu müssen. Er ist also längst auch geistig im Westen angekommen; ist bereits williger Sklave des Demos, hat den modernen nationalen und sozialistischen Demokratismus schon verinnerlicht. Das sollte alle Demokraten bei ihrer ideologischen Bewertung des Falls berücksichtigen, insbesondere die, die hier auf § 201a (1) StGB rekurrieren.
*So gibt es in Deutschland gut fünfmal soviele Rechtsanwälte wie Apotheker und allein das Land Bayern bildet jedes Jahr mehr Juristen aus, als Japan insgesamt überhaupt hat.
Untätige Polizei und braver Untertan
*So gibt es in Deutschland gut fünfmal soviele Rechtsanwälte wie Apotheker und allein das Land Bayern bildet jedes Jahr mehr Juristen aus, als Japan insgesamt überhaupt hat.