Doch. Dachte, das lese hier doch keiner (und war ein bisschen busy ;-))
Schreibe gleich (oder morgen) den nächsten Post.
Jette (Gast) - 11. Okt, 15:56
Hilfeleistung
Nun,
wenn es sich um eine weibliche alleinstehende Person handelt, hat sie Hilfestellung genug gegeben, indem, sie angerufen hat.
Einer alleinstehenden Frau (oder sonswie allein unterwegs laufende/fahrende Frau) ist es nicht zuzumuten Betrunkene anzusprechen oder vermeindlichen Unfallopfern in der Nacht im Wald persönlich Hilfe zu geben.
Da genügt voll und ganz der Anruf und gut ist.
Darüber gabs übrigend auch schoneinige Urteile.
wäre schade!
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Hilfeleistung
wenn es sich um eine weibliche alleinstehende Person handelt, hat sie Hilfestellung genug gegeben, indem, sie angerufen hat.
Einer alleinstehenden Frau (oder sonswie allein unterwegs laufende/fahrende Frau) ist es nicht zuzumuten Betrunkene anzusprechen oder vermeindlichen Unfallopfern in der Nacht im Wald persönlich Hilfe zu geben.
Da genügt voll und ganz der Anruf und gut ist.
Darüber gabs übrigend auch schoneinige Urteile.