Tja, die haben Glück (oder die Männer...?). § 183 StGB spricht tatsächlich nur Männer an. Eine Frau kann niemals gegen diesen Paragraphen verstoßen.
Strafbar kann eine Frau sich nur machen, indem sie zum Beispiel öffentlich mit ihrem Freund Sex hat; dann aber gegen § 183a StGB:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Du siehst, dass hier kein Geschlecht explizit genannt ist.
Eine Frau kann sich auch alleine strafbar machen, wenn sie öffentlich masturbieren würde (sexuelle Handlung). Das bloße Zeigen von Brüsten oder Vagina ist allerdings straflos.
ein mann?!
(1) Ein Mann...
und was ist mit frauen?
Strafbar kann eine Frau sich nur machen, indem sie zum Beispiel öffentlich mit ihrem Freund Sex hat; dann aber gegen § 183a StGB:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Du siehst, dass hier kein Geschlecht explizit genannt ist.
Eine Frau kann sich auch alleine strafbar machen, wenn sie öffentlich masturbieren würde (sexuelle Handlung). Das bloße Zeigen von Brüsten oder Vagina ist allerdings straflos.