Das befahren eines priv. Grundstückes ist generell nicht erlaubt.
Lest mal die Antwort RA bei dem Link. Es handelt sich um eine ähnliche Situation.
Ich hätte auch gedacht, dass ich auf einem "befestigten" Grundstück wenden darf, das nicht abgesperrt ist.
Zu dem LKW-Fahrer unverantwortlich, nach der Schilderung denke ich mindestens 17 -40 t, für diese Belastungen sind 95% aller privaten Wege nicht ausgelegt und es kann zu Folgeschäden kommen.
Grundstückseigentümer: Keine Polizei anrufen! (LKW-Fahrer erschlagen, nach Ladung schauen, vielleicht kann man ja was gebrauchen. Dann LKW zerlegen und verkaufen) >.<, Naja, nicht wirklich Ernst gemeint. XD
Bin bei "googlen" auf den o.g. Link (und den BloG hier) gestoßen. Mein Neffe hat einen ebensolchen Nachbarn, der die Leute anmacht, wenn sie auf seinem befestigten Grundstück wenden. Wollte da mal die rechtl. Situation klären.
Das befahren eines priv. Grundstückes ist generell nicht erlaubt.
Lest mal die Antwort RA bei dem Link. Es handelt sich um eine ähnliche Situation.
Ich hätte auch gedacht, dass ich auf einem "befestigten" Grundstück wenden darf, das nicht abgesperrt ist.
Zu dem LKW-Fahrer unverantwortlich, nach der Schilderung denke ich mindestens 17 -40 t, für diese Belastungen sind 95% aller privaten Wege nicht ausgelegt und es kann zu Folgeschäden kommen.
Grundstückseigentümer: Keine Polizei anrufen! (LKW-Fahrer erschlagen, nach Ladung schauen, vielleicht kann man ja was gebrauchen. Dann LKW zerlegen und verkaufen) >.<, Naja, nicht wirklich Ernst gemeint. XD
Bin bei "googlen" auf den o.g. Link (und den BloG hier) gestoßen. Mein Neffe hat einen ebensolchen Nachbarn, der die Leute anmacht, wenn sie auf seinem befestigten Grundstück wenden. Wollte da mal die rechtl. Situation klären.