Ich nehme doch mal an du hast eine Streife hingeschickt, immerhin gibt es ja das Legalitätsprinzip.
Oder den Polen fragen ob er nen Kuhfänger hat und ihm seine Notwehrrechte erläutern. ^^
Ulf (Gast) - 21. Mär, 12:53
Na, ob das mit den Notwehrrechten so einfach ist?
Wenn der LKW-Fahrer tatsächlich einen Hausfriedensbruch begangen hat, hätte der Grundstücksbesitzer ihn auf frischer Tat erwischt und ein Festnahmerecht. Dagegen dürfte sich der LKW-Fahrer nicht zur Wehr setzen. Würde er es dennoch tun, würde er dem Grundstücksbesitzer wiederum die Notwehr ermöglichen.
Noch komplizierter wird es, wenn der Grundstücksbesitzer irrig ein Festnahmerecht angenommen hätte.
Insgesamt ist es jedenfalls nichts, was ich einem irgendjemandem am Telefon erklären möchte.
holla (Gast) - 21. Mär, 13:12
Das war auch nicht ganz ernst gemeint, daher die ^^.
Oder den Polen fragen ob er nen Kuhfänger hat und ihm seine Notwehrrechte erläutern. ^^
Wenn der LKW-Fahrer tatsächlich einen Hausfriedensbruch begangen hat, hätte der Grundstücksbesitzer ihn auf frischer Tat erwischt und ein Festnahmerecht. Dagegen dürfte sich der LKW-Fahrer nicht zur Wehr setzen. Würde er es dennoch tun, würde er dem Grundstücksbesitzer wiederum die Notwehr ermöglichen.
Noch komplizierter wird es, wenn der Grundstücksbesitzer irrig ein Festnahmerecht angenommen hätte.
Insgesamt ist es jedenfalls nichts, was ich einem irgendjemandem am Telefon erklären möchte.