Du hast nicht die notwendigen Rechte diese Funktion auszuführen.
alcyone (Gast) - 21. Mär, 16:28
Das Wenden auf einem Privatgrundstück ist AFAIK nicht grundsätzlich verboten, solange das Grundstück ungehindert erreicht werden kann. Insofern hat sich nur der Hobby-Gefängniswärter falsch verhalten, die Antwort für den LKW-Fahrer sollte klar sein.
IANAL...