Claudia (Gast) - 21. Mär, 16:52
Wenn ich bei diesem Sachverhalt ruhig geblieben wäre, was nicht völlig sicher ist, hätte ich dem mit der Einfahrt etwas über Verhältnismäßigkeit der Mittel und eventuellen Tatbestand der Nötigung und Freiheitsberaubung gesagt. Den LKW-Fahrer hätte ich versucht zu beruhigen, und beiden hätte ich gesagt, daß die Kollegen unterwegs sind.