Solange der Grundstücksbesitzer keinerlei ausdrückliche Verneinung am Eingang des Grundstücks anbringt und dieses frei zugänglich läßt, hat er NULL Handhabe!
Habe das Thema selbst schon durch. Bei einer Totalreko unserer "Platte" fehlten für einen Tag sämtliche Wohnungseingangstüren - auf einmal stand ein verhasster Nachbar mitten in unserer Wohnung und wollte "nur mal gucken, was die Handwerker so machen". Nach einem vergeblichen Versuch der Anzeige wegen Hausfriedensbruch war ich schlauer. Mit Absperrband (!) UND eindeutiger Beschilderung am Wohnungseingang, dass der Zutritt durch Nichtmieter DIESER Wohnung nicht gestattet ist (!!), hätte ich eine Chance gehabt!
Der Pole ist das einzigste Opfer dieser Geschichte! Kann er vor Ort sich und sein Gefährt nicht ohne Schaden befreien, hat er das Recht, verhältnismäßige Mittel zu nutzen, um das Gelände wieder zu verlassen - von daher ist ein Kuhfänger Mittel zum Zweck, und der Besitzer hätte in die Röhre geguckt! Im Zweifelsfalle hätte dieser sogar noch entstandenen Schaden ersetzen müssen, da ER für diesen durch seine unrechtmäßige Freiheitsberaubung erst gesorgt hat! Freiheitsberaubung durch Festhalten ist bei schweren Straftaten rechtmäßig, bei welchen Menschen in Person zu Schaden kommen - da kann man bei Hausfriedensbruch wohl nicht von sprechen.....
Hans Quellenbeck (Gast) - 23. Mär, 02:35
"Freiheitsberaubung durch Festhalten ist bei schweren Straftaten rechtmäßig, bei welchen Menschen in Person zu Schaden kommen - da kann man bei Hausfriedensbruch wohl nicht von sprechen....."
Na das würde ich aber mal nicht einfach so gelten lassen.
Bei einem ladendiebstal kann der mutmaßliche täter schließlich auch festgehalten werden. Und bei einem diebstal kommt meines wissens niemand in person zu schaden.
Solche "herzerl" gibt es (leider) viele. Ich könnte da Geschichten erzählen :-)
Sicher liegt die Schuld öfters auf beiden Seiten, nur mache ich einfach nur meinen Job... (aber zurück zum Thema)
Keine Ausdrückliche Verneinung!
Habe das Thema selbst schon durch. Bei einer Totalreko unserer "Platte" fehlten für einen Tag sämtliche Wohnungseingangstüren - auf einmal stand ein verhasster Nachbar mitten in unserer Wohnung und wollte "nur mal gucken, was die Handwerker so machen". Nach einem vergeblichen Versuch der Anzeige wegen Hausfriedensbruch war ich schlauer. Mit Absperrband (!) UND eindeutiger Beschilderung am Wohnungseingang, dass der Zutritt durch Nichtmieter DIESER Wohnung nicht gestattet ist (!!), hätte ich eine Chance gehabt!
Der Pole ist das einzigste Opfer dieser Geschichte! Kann er vor Ort sich und sein Gefährt nicht ohne Schaden befreien, hat er das Recht, verhältnismäßige Mittel zu nutzen, um das Gelände wieder zu verlassen - von daher ist ein Kuhfänger Mittel zum Zweck, und der Besitzer hätte in die Röhre geguckt! Im Zweifelsfalle hätte dieser sogar noch entstandenen Schaden ersetzen müssen, da ER für diesen durch seine unrechtmäßige Freiheitsberaubung erst gesorgt hat! Freiheitsberaubung durch Festhalten ist bei schweren Straftaten rechtmäßig, bei welchen Menschen in Person zu Schaden kommen - da kann man bei Hausfriedensbruch wohl nicht von sprechen.....
Na das würde ich aber mal nicht einfach so gelten lassen.
Bei einem ladendiebstal kann der mutmaßliche täter schließlich auch festgehalten werden. Und bei einem diebstal kommt meines wissens niemand in person zu schaden.