"Wir schicken einen Wagen vorbei" Bei solchen Leuten kann man am Telefon eh nix ausrichten. Die plärren einen höchstens voll.
Alternativ (falls meine Rechtsauffassung hier korrekt ist):
"Wenn ihre Ausfahrt offen war, hat der Mann das Recht diese zum Wenden zu nutzen, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hat da keine Aussicht auf Erfolg." $DummgeschätzDesHauseigentümers "Ich verstehe ja, dass sie aufgebracht sind, aber wenn sie den Fahrer noch länger festhalten: da hat doch keiner was davon."
Ich glaube, die Regeln der StVO gelten im gesamten Verkehrsraum, was nicht-abgesperrte Privatgrundstücke einschließt.
Mit Freiheitsberaubung oÄ würde ich hier nicht kommen. Der Pole wurde ja nun nicht in nen dunklen Keller gesperrt oder so.
Kommentator (Gast) - 28. Mär, 00:01
Die Regeln der StVO gelten tatsächlich auch für nicht gegen den Verkehr abgesperrte Privatgrundstücke (hier würde also auch gelten, dass das Befahren eines solchen Grundstücks zu dulden ist).
Beispiel für das Prinzip: Eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis fährt einen PKW auf einem nicht abgesperrten Privatgrundstück (zum "Test" nach Reparatur, als "Probefahrt" vor dem Kauf oder ähnliches) - das gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird genauso geahndet wie das gleiche Vergehen auf öffentlichen Strassen.
Aktenzeichen kann ich bei dringendem Bedarf gerne beibringen, allerdings sollte zuerst jeder, der daran zweifelt, auch gerne die Gegenprobe mithilfe von minderjährigen Verwandten und unter den Augen der Polizei versuchen. Den eigenen Lappen darf man dann je nach Lage auch gleich mit abgeben (das reicht so in den Tatbestand der Anstiftung hinein).
Alternativ (falls meine Rechtsauffassung hier korrekt ist):
"Wenn ihre Ausfahrt offen war, hat der Mann das Recht diese zum Wenden zu nutzen, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hat da keine Aussicht auf Erfolg." $DummgeschätzDesHauseigentümers "Ich verstehe ja, dass sie aufgebracht sind, aber wenn sie den Fahrer noch länger festhalten: da hat doch keiner was davon."
Ich glaube, die Regeln der StVO gelten im gesamten Verkehrsraum, was nicht-abgesperrte Privatgrundstücke einschließt.
Mit Freiheitsberaubung oÄ würde ich hier nicht kommen. Der Pole wurde ja nun nicht in nen dunklen Keller gesperrt oder so.
Beispiel für das Prinzip: Eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis fährt einen PKW auf einem nicht abgesperrten Privatgrundstück (zum "Test" nach Reparatur, als "Probefahrt" vor dem Kauf oder ähnliches) - das gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird genauso geahndet wie das gleiche Vergehen auf öffentlichen Strassen.
Aktenzeichen kann ich bei dringendem Bedarf gerne beibringen, allerdings sollte zuerst jeder, der daran zweifelt, auch gerne die Gegenprobe mithilfe von minderjährigen Verwandten und unter den Augen der Polizei versuchen. Den eigenen Lappen darf man dann je nach Lage auch gleich mit abgeben (das reicht so in den Tatbestand der Anstiftung hinein).