Klar, Stirnrunzeln ist verständlich, aber letztlich ist das klassische Gefahrenabwehr. Eine Warnung wäre sowohl geeignet, als auch erforderlich und angemessen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwehren. Und das ist nun einmal Eure Aufgabe. Überdies sind Schutzpflichten umso intensiver, je höherwertiger das bedrohte Rechtsgut ist (mehr oder weniger O-Ton BVerfG aus der Schwangerschaftsabbruch-I-Entscheidung).
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung hört schließlich dort auf, wo der Betroffene die Gefahr für sein Rechtsgut nicht richtig überblickt. Und wenn gepanschte BtM im Umlauf sind, ist das ein Paradebeispiel dafür.
Gefahrenabwehr
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung hört schließlich dort auf, wo der Betroffene die Gefahr für sein Rechtsgut nicht richtig überblickt. Und wenn gepanschte BtM im Umlauf sind, ist das ein Paradebeispiel dafür.