Walter (Gast) - 30. Nov, 20:30

Es hat auch schon Fälle gegeben, wo Sachen geklaut worden sind, deren Gefährlichkeit nicht offensichtlich ist (z.B. Herzmedikamente oder Kugelschreiberwaffen). Auch dann wurden die Diebe per Medien davor gewarnt. Leib und Leben sind ja immer das höhere Rechtsgut.
Der daraus enstehende Widerspruch kann ein Rechtsstaat ganz gut aushalten. In allen anderen Systemen wird dann verschwiegen, daß es Rechtsbrecher gibt.

Yooee - 23. Dez, 15:35

In knappen Sätzen treffend geantwortet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Der Widerspruch ist faktisch zwar da, aber die Bewertung spricht für eine Pflicht zu warnen.

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