Thomas (Gast) - 2. Dez, 15:32
Hm... soweit ich weiß ist nur das Handeln mit, nicht aber der Besitz (kleiner Mengen) sowie der Konsum von Marihuana strafbar. Wenn jetzt also irgendwer verschnittenes Zeug in den Umlauf bringt, dann macht der sich zwar starfbar, gefährdet damit aber vorsätzlich und ÜBERDURCHSCHNITTLICH die Gesundheit der Konsumenten (seiner Abnehmer). DAS sollte man bestimmt als Warnung rausgeben!