Kittyluka (Gast) - 9. Jan, 22:51

Oh das ist doch bestimmt unterschiedlich.

Kinder unter 14 - 6 Stunden
Jugendliche bis 18 Jahren - 12 Stunden
Erwachsene - 24 Stunden (glaube ebenfalls das mal gehört zu haben)

Oder muss man etwa auch bei einem 6 Jährigen seine 2 Tage abwarten bevor man die Polizei benachrichtigen darf?

Und mal davon abgesehen. Angenommen ich würde mich mit jemandem treffen wollen (Freunde, Familie oder jemand den ich gut kenne) und der kommt 3 Stunden nicht, geht weder ans Telefon noch ans Handy, ist zu Hause nicht anzutreffen und das alles obwohl er ein zuverlässiger Mensch ist würde ich persönlich 6 Stunden als angemessene Zeit empfinden... allerdings ist das ja, wie schon über mir geschrieben, Ansichtssache.

Auch wenn der freundliche Herr Wachtmeister sagt "Vielleicht hat er es vergessen" (was ich übrigens gemein finde, denn wie kann er sowas beurteilen?)

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