Konstantin (Gast) - 9. Jan, 23:10

ich glaube nicht, daß ...

... es hierbei um starre Fristen oder auch nur Richtwerte gehen kann. Vielmehr müssen wohl die konkreten Umstände zur Beurteilung herangezogen werden. Hätte sich die vermisste Person bereits gemeldet haben müssen? Ist er/sie sonst immer erreichbar? usw. usf. Damit kann alles möglich sein: Das nicht vom Fußballtraining zurückgekommene Kind kann schon nach einer Stunde vermisst sein, der am anderen Ende der Stadt wohnende Sohn der nur Sonntags mal anruft kann auch für ein paar Tage mit Freunden verreist sein, ohne sich zu Hause "abzumelden".

aqer (Gast) - 10. Jan, 01:09

Ich sage mal zu diesem Kommentar "100% Zustimmung", denn der am anderen Ende der Stadt wohnende Sohn der nur Sonntags mal vorbeischaut, das bin ich.

Im Grunde seh' ich diese Freiheit aber mit gemischten Gefühlen, denn im Falle eines Falles würden weder meine Eltern noch meine Mitbewohner nach 24h stutzig werden und aktiv nach mir forschen, wobei gerade die Mitbewohner wissen sollten, dass ich nie länger als eine Nacht weg bin ohne Abmeldung. Eine Vermisstenanzeige würde wahrscheinlich wirklich erst so eine Woche nach Verschwinden bei der Polizei eingehen.

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