Dieses Urteil http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/QB/2009/1358.html könnte für den hier unter Pseudonym bloggenden Steel interessant sein. Dort wurde der Autor eines vergleichbaren Blogs aufgedeckt (Polizeibeamter, der über seinen Dienst schreibt) und das Gericht entschied, dass seine Anonymität nicht schützenswert ist.
Anonymität von Bloggern nicht schutzwürdig