Eine alte Dame überfallen und das auch noch an Weihnachten.... Da könnte ich aus meiner Haut fahren!!!!! Zum Glück bin ich nicht Polizist, ich weiß nicht ob ich so nett mit denen sein könnte, falls ich sie erwischen sollte (was mein leider glaube ich viel zu selten tut)
Onkel Hotte (Gast) - 30. Dez, 22:28
Was haben die Leute bloß immer mit "und dann auch noch an Weihnachten"? Es sollte völlig wurscht sein, wann jemandem etwas Schlimmes passiert, aber nee, so richtig schön empören kann man sich erst "an Weihnachten" … Lächerlich.
Nightstream27 (Gast) - 30. Dez, 23:08
Es gibt da so ein Ding,
das nennt sich Ethik... Oder auch "Tut man nie!!!" Natürlich ist es generell scheiße, irgendwen irgendwo irgendwie zu überfallen.
Aber es gibt Dinge, die einen einfach mehr erschüttern als andere.
Wer im Supermarkt ne Pulle Bier klaut, begeht nen Diebstahl (einer geringwertigen Sache).
Wer aber einem Obdachlosen nen Euro klaut, begeht auch einen Diebstahl.
Der Wert ist gleich, die moralische Verwerflichkeit ist aber deutlich höher.
Bei allen Dingen, die strafbar sind, gibts einzelne herausragende "No-Gos", Tabus. Einer alten Frau an Weihnachten die Handtasche zu rauben, wo möglicherweise das letzte bißchen Rente drin war, ist so ein Ding.
Zur härteren Vorgehensweise der Polizei gegen solche Straftäter, die hier gefordert wurde, ein klares NEIN.
Straftäter ist Straftäter, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten als Beschuldigte in einem Strafverfahren.
Dass der einzelne Beamte dem einen oder anderen Straftäter gegenüber stärkere innerliche Ablehnung empfindet, mag sein und lässt sich nicht verhindern.
Dem "ungeliebteren" Straftäter aber ungerechtfertigt Gewalt zuzufügen, ist hochgradig unprofessionell und darf es nicht geben.
Es gibt da so ein Ding,
Aber es gibt Dinge, die einen einfach mehr erschüttern als andere.
Wer im Supermarkt ne Pulle Bier klaut, begeht nen Diebstahl (einer geringwertigen Sache).
Wer aber einem Obdachlosen nen Euro klaut, begeht auch einen Diebstahl.
Der Wert ist gleich, die moralische Verwerflichkeit ist aber deutlich höher.
Bei allen Dingen, die strafbar sind, gibts einzelne herausragende "No-Gos", Tabus. Einer alten Frau an Weihnachten die Handtasche zu rauben, wo möglicherweise das letzte bißchen Rente drin war, ist so ein Ding.
Zur härteren Vorgehensweise der Polizei gegen solche Straftäter, die hier gefordert wurde, ein klares NEIN.
Straftäter ist Straftäter, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten als Beschuldigte in einem Strafverfahren.
Dass der einzelne Beamte dem einen oder anderen Straftäter gegenüber stärkere innerliche Ablehnung empfindet, mag sein und lässt sich nicht verhindern.
Dem "ungeliebteren" Straftäter aber ungerechtfertigt Gewalt zuzufügen, ist hochgradig unprofessionell und darf es nicht geben.
In diesem Sinne - rutscht schön rein :-)
Nighty