Bedrohung
Ich kränkel herum wie ein alter Mann - das nervt, ehrlich. Das ganze WE war ich krank, und seit heute bin ich schon wieder bis Ende der Woche krank geschrieben. Schichtdienst ist halt nicht gerade förderlich für das Immunsystem. Aber zwei Tage war ich im Dienst, und ich denke wir sollten uns einmal über das Thema Bedrohung unterhalten ...
Was ist eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne? Die Antwort lautet gem. Strafgesetzbuch wie folgt:
§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das kann und muss nicht jeder wissen. Aber ein klein wenig mehr Gespür dürfte der ein oder andere ruhig entwickeln; ich zeige euch hier mal zwei Beispiele:
Der Taxifahrer
Notruf eines Kollegen.
" ... bin ich Taxifahrer. Sie müssen sofort kommen, ich wurde hier bedroht!"
Die Gedanken des Kollegen spulen die üblichen Szenarien ab. Taxifahrer, bedroht mit Messer oder gar Schusswaffe, wahrscheinlich beraubt. "Wer hat Sie bedroht?"
Immer noch aufgeregt. "Na, mein Fahrgast. Der ist jetzt aber weg. Kommen Sie schnell."
"Wie wurden Sie denn bedroht?"
Hektisch. "Ja, ja. Hat der mich beleidigt und bedroht."
"Okay, ganz ruhig. Was hat der Mann genau gemacht?"
"Ja, er hat gesagt, er will sich über mich beschweren."
Ups. "Äh ... Ist das die Drohung gewesen?"
Eifrig. "Ja, genau. Er war mit der Fahrstrecke nicht einverstanden. Hat der gezahlt und dann gedroht, dass er sich beschweren will. Und beleidigt hat er mich!"
Seufz. "Okay. Beschweren darf er sich, das ist sein gutes Recht. Wie hat er Sie denn beleidigt?"
Entrüstet. "Ja, er will sich beschweren und dann er noch gesagt: ICH WILL IHREN NAMEN HABEN!
Ächz ...
Ihr habt jetzt schon eine Vorstellung, was nicht wirklich eine strafbare Drohung ist. Ich werde noch ein schönes Negativbeispiel aufzeigen aus einem Anruf, den ich selbst entgegennahm:
Frauen in Angst
"Polizeinotruf."
Eine junge Frau, ein wenig außer Atem. "Guten Abend. Ich brauche mal Ihre Hilfe. Bei uns ist ein Mann im Treppenhaus und der geht nicht mehr freiwillig weg."
"Okay. Das ist ein Mehrfamilienhaus, ja!"
"Ja, genau. Der Mann wohnt aber gar nicht in dem Haus. Der ist, glaube ich, auch drogenabhängig. Können Sie bitte kommen!"
"Sie sind jetzt in Ihrer Wohnung, ja?!"
"Nee, ich bin schnell mit dem Hund rausgegangen, weil ich das nicht mehr ausgehalten habe. Aber meine Lebensgefährtin, die ist noch in der Wohnung. Also, wir haben echt Angst. So ich bin jetzt wieder zurück. Ich gebe Ihnen mal meine Lebensgefährtin ..."
Eine andere weibliche Stimme. "Hallo?!"
"Ja, hallo. Der Polizeinotruf ist hier."
Erleichtert. "Ja, hallo. Also hier war ein Mann, der wollte nicht gehen und bedroht hat er mich auch noch."
"Ah, der ist jetzt also weg, ja?!"
"Ja, der ist weg."
"Was wollte der denn?"
Ein wenig drucksend. "Ja, er meinte ich solle ihm seine Katze wieder geben. Aber ich habe hier vier Katzen und ... Tierarzt ... Plfege ..." (von der Redaktion gekürzt)
"Gut, gut. Okay. Also, halten wir mal fest. 1. Der Mann ist jetzt weg und Sie sind nicht mehr in Gefahr. Angetan hat er Ihnen auch nichts. 2. Er hat Sie bedroht. Ist das soweit korrekt?"
"Ja, genau."
"Okay, womit hat er genau gedroht?"
So, verehrte Leserinnen und Leser, und jetzt bitte genau aufpassen!
"Er hat mir gedroht und gesagt, wenn ich so weiter mache, DANN RUFT ER DIE POLIZEI!"
Was ist eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne? Die Antwort lautet gem. Strafgesetzbuch wie folgt:
§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das kann und muss nicht jeder wissen. Aber ein klein wenig mehr Gespür dürfte der ein oder andere ruhig entwickeln; ich zeige euch hier mal zwei Beispiele:
Der Taxifahrer
Notruf eines Kollegen.
" ... bin ich Taxifahrer. Sie müssen sofort kommen, ich wurde hier bedroht!"
Die Gedanken des Kollegen spulen die üblichen Szenarien ab. Taxifahrer, bedroht mit Messer oder gar Schusswaffe, wahrscheinlich beraubt. "Wer hat Sie bedroht?"
Immer noch aufgeregt. "Na, mein Fahrgast. Der ist jetzt aber weg. Kommen Sie schnell."
"Wie wurden Sie denn bedroht?"
Hektisch. "Ja, ja. Hat der mich beleidigt und bedroht."
"Okay, ganz ruhig. Was hat der Mann genau gemacht?"
"Ja, er hat gesagt, er will sich über mich beschweren."
Ups. "Äh ... Ist das die Drohung gewesen?"
Eifrig. "Ja, genau. Er war mit der Fahrstrecke nicht einverstanden. Hat der gezahlt und dann gedroht, dass er sich beschweren will. Und beleidigt hat er mich!"
Seufz. "Okay. Beschweren darf er sich, das ist sein gutes Recht. Wie hat er Sie denn beleidigt?"
Entrüstet. "Ja, er will sich beschweren und dann er noch gesagt: ICH WILL IHREN NAMEN HABEN!
Ächz ...
Ihr habt jetzt schon eine Vorstellung, was nicht wirklich eine strafbare Drohung ist. Ich werde noch ein schönes Negativbeispiel aufzeigen aus einem Anruf, den ich selbst entgegennahm:
Frauen in Angst
"Polizeinotruf."
Eine junge Frau, ein wenig außer Atem. "Guten Abend. Ich brauche mal Ihre Hilfe. Bei uns ist ein Mann im Treppenhaus und der geht nicht mehr freiwillig weg."
"Okay. Das ist ein Mehrfamilienhaus, ja!"
"Ja, genau. Der Mann wohnt aber gar nicht in dem Haus. Der ist, glaube ich, auch drogenabhängig. Können Sie bitte kommen!"
"Sie sind jetzt in Ihrer Wohnung, ja?!"
"Nee, ich bin schnell mit dem Hund rausgegangen, weil ich das nicht mehr ausgehalten habe. Aber meine Lebensgefährtin, die ist noch in der Wohnung. Also, wir haben echt Angst. So ich bin jetzt wieder zurück. Ich gebe Ihnen mal meine Lebensgefährtin ..."
Eine andere weibliche Stimme. "Hallo?!"
"Ja, hallo. Der Polizeinotruf ist hier."
Erleichtert. "Ja, hallo. Also hier war ein Mann, der wollte nicht gehen und bedroht hat er mich auch noch."
"Ah, der ist jetzt also weg, ja?!"
"Ja, der ist weg."
"Was wollte der denn?"
Ein wenig drucksend. "Ja, er meinte ich solle ihm seine Katze wieder geben. Aber ich habe hier vier Katzen und ... Tierarzt ... Plfege ..." (von der Redaktion gekürzt)
"Gut, gut. Okay. Also, halten wir mal fest. 1. Der Mann ist jetzt weg und Sie sind nicht mehr in Gefahr. Angetan hat er Ihnen auch nichts. 2. Er hat Sie bedroht. Ist das soweit korrekt?"
"Ja, genau."
"Okay, womit hat er genau gedroht?"
So, verehrte Leserinnen und Leser, und jetzt bitte genau aufpassen!
"Er hat mir gedroht und gesagt, wenn ich so weiter mache, DANN RUFT ER DIE POLIZEI!"
Steel - 16. Dez, 20:14