Erinnerungen
Habe heute frei, aber wegen der vielen nette Kommentare habe ich mich entschlossen, auch heute hier etwas zu bloggen.
Diesmal geht es nicht um einen Dialog auf der Leitstelle, sondern um die Zeit, als ich Dienst bei der Kriminalpolizei, in einem Kommissariat, das sich mit Sexualstraftaten befasst, versehen habe.
Vorbemerkungen:
§ 183 - Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.
Ich bin ein wenig nervös. Ich bin ganz neu im Kommissariat und mir steht meine erste Zeugenvernehmung bevor. Eine alte Dame, so Ende sechzig, ist Opfer eines Exhibitionisten geworden. Die Kollegen haben die Anzeige geschrieben, aber für das Gerichtsverfahren ist jedes Detail notwendig. Gerade bei Sexualstraftaten sind die Kollegen da eher oberflächlich. "...der Täter zeigte sich in schamverletzender Weise der Geschädigten...." Oder so ähnlich. Bei der Vernehmung muss ich aber kleinlichst jedes Detail erfragen, so dass die Vernehmungen sich hinterher immer lesen wie ein Erotikroman.
Ich warte auf meinen ersten Termin. Eine alte Dame. So eine Gemeinheit. Diese kranken Mistkerle. Wieso erschrecken sie sogar arme alte Omis?
Die Omi ist da. Ich erkläre ihr ganz behutsam, dass wir alles noch mal ganz ausführlich und in Ruhe durchgehen müssen, auch wenn das Ganze sehr unangenehm war. Sie sagt mutig zu.
"Joah, und dann gehe ich da so lang, und auf einmal springt dieser Mann vor mich und reisst seinen Mantel auf. Aber - der hatte gar keine Hose an. Und sein Ding - das war ganz dick und rot. Und das stand ganz steil nach oben. Richtig hart war das!!!"
Ich frage nach dem übrigen Aussehen des Täters.
"Och, wissen Sie. Das Gesicht und so weiter habe ich mir gar nicht genau angeschaut."
Verduzt und belustigt schaue ich sie an. "Ähm...Sie fühlten sich aber schon belästigt, oder?", frage ich vorsichtig.
"Ach, ich finde, das macht man einfach nicht. So nackt auf der Straße herumlaufen, das gehört sich nicht."
Diesmal geht es nicht um einen Dialog auf der Leitstelle, sondern um die Zeit, als ich Dienst bei der Kriminalpolizei, in einem Kommissariat, das sich mit Sexualstraftaten befasst, versehen habe.
Vorbemerkungen:
§ 183 - Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.
Ich bin ein wenig nervös. Ich bin ganz neu im Kommissariat und mir steht meine erste Zeugenvernehmung bevor. Eine alte Dame, so Ende sechzig, ist Opfer eines Exhibitionisten geworden. Die Kollegen haben die Anzeige geschrieben, aber für das Gerichtsverfahren ist jedes Detail notwendig. Gerade bei Sexualstraftaten sind die Kollegen da eher oberflächlich. "...der Täter zeigte sich in schamverletzender Weise der Geschädigten...." Oder so ähnlich. Bei der Vernehmung muss ich aber kleinlichst jedes Detail erfragen, so dass die Vernehmungen sich hinterher immer lesen wie ein Erotikroman.
Ich warte auf meinen ersten Termin. Eine alte Dame. So eine Gemeinheit. Diese kranken Mistkerle. Wieso erschrecken sie sogar arme alte Omis?
Die Omi ist da. Ich erkläre ihr ganz behutsam, dass wir alles noch mal ganz ausführlich und in Ruhe durchgehen müssen, auch wenn das Ganze sehr unangenehm war. Sie sagt mutig zu.
"Joah, und dann gehe ich da so lang, und auf einmal springt dieser Mann vor mich und reisst seinen Mantel auf. Aber - der hatte gar keine Hose an. Und sein Ding - das war ganz dick und rot. Und das stand ganz steil nach oben. Richtig hart war das!!!"
Ich frage nach dem übrigen Aussehen des Täters.
"Och, wissen Sie. Das Gesicht und so weiter habe ich mir gar nicht genau angeschaut."
Verduzt und belustigt schaue ich sie an. "Ähm...Sie fühlten sich aber schon belästigt, oder?", frage ich vorsichtig.
"Ach, ich finde, das macht man einfach nicht. So nackt auf der Straße herumlaufen, das gehört sich nicht."
Steel - 20. Sep, 15:52
Ali (Gast) - 20. Sep, 17:37
Jajaja...Die Omis mal wieder. Die sind noch abgehärtet vom Krieg. ;-)
Jana (Gast) - 20. Sep, 20:52
ich find die alten Omis und Opis ja süß...es sei denn sie rammeln einem mit dem Einkaufswagen in die Hacken ;)
Meris (Gast) - 20. Sep, 22:43
Ich mag alte Leute nicht. Die sind mir zu direkt, irgendwie.
Mirtana - 21. Sep, 12:09
Besser direkt als dieses verlogene scheinheilig-freundliche Getue, daß sich neuerdings breit macht ... Und man muß nicht alt sein um direkt zu sein ...
polizeifreund (Gast) - 21. Sep, 10:40
ein mann?!
§ 183 - Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann...
und was ist mit frauen?
(1) Ein Mann...
und was ist mit frauen?
Steel - 21. Sep, 12:05
Tja, die haben Glück (oder die Männer...?). § 183 StGB spricht tatsächlich nur Männer an. Eine Frau kann niemals gegen diesen Paragraphen verstoßen.
Strafbar kann eine Frau sich nur machen, indem sie zum Beispiel öffentlich mit ihrem Freund Sex hat; dann aber gegen § 183a StGB:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Du siehst, dass hier kein Geschlecht explizit genannt ist.
Eine Frau kann sich auch alleine strafbar machen, wenn sie öffentlich masturbieren würde (sexuelle Handlung). Das bloße Zeigen von Brüsten oder Vagina ist allerdings straflos.
Strafbar kann eine Frau sich nur machen, indem sie zum Beispiel öffentlich mit ihrem Freund Sex hat; dann aber gegen § 183a StGB:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Du siehst, dass hier kein Geschlecht explizit genannt ist.
Eine Frau kann sich auch alleine strafbar machen, wenn sie öffentlich masturbieren würde (sexuelle Handlung). Das bloße Zeigen von Brüsten oder Vagina ist allerdings straflos.
Steel - 21. Sep, 12:06
@Jana: "...sie RAMMELN einem den Einkaufswagen...."...LOL...interessante Vorliebe.
Hotelblogger (Gast) - 22. Sep, 04:10
Mist, jetzt war ich zu spät. Ich wollte auch die altkluge Frage stellen, ob der Paragraph 183 wirklich nur für Männer gilt!
Ich sehe, Dein Blog ist im Bekanntheitsgrad spontan gestiegen. Heartly Luckwish!
Ich sehe, Dein Blog ist im Bekanntheitsgrad spontan gestiegen. Heartly Luckwish!
Fleetwood (Gast) - 16. Okt, 11:02
Mann - Frau
Welcher Mann würde sich denn durch den Anblick einer nackten Frau belästigen lassen? *duck und weg*
ich (Gast) - 6. Nov, 17:18
kommt immer auf die frau an....
endlich_pleite (Gast) - 17. Nov, 16:58
Das könnte ich nach 13 Monaten Zivi auf einer Frauenstation (Gyn) aber sehr viele Männer aufzählen...es ist nicht alles Gold, was riecht
T. (Gast) - 11. Dez, 14:19
Naja, "die arme Omi" - die wird nichts gesehen haben was sie noch nie gesehen hat ;) nur soviel zum Unterschätzen von älteren Leuten. Ohne die Tat verharmlosen zu wollen.
Jaja