...zwar sicher die Ausnahme, aber verständlich. Oft genug kommt es vor, daß der Geschädigte nach Einholung eines Kostenvoranschlags merkt, daß der Außenspiegel dann doch nicht nur 30, sondern eher 260 Euro kostet - dann hat er seine "Einigung" mit dem Schädiger oft schnell vergessen und möchte ihn - bzw. dessen Versicherer - gern wiederfinden, hat aber nichts mehr außer dem Kennzeichen - und ruft mangels Kenntnis des Zentralrufs die Polizei. Dann sind schon des öfteren mal Fahrerflucht-Akten angelegt, bevor man - mit viel Mühe - diesen Vorwurf wieder aus der Welt schaffen kann.
Verständlich...