17
Jul
2008

Total laut

§ 258 - Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Habe ich jetzt ggf. ein versuchtes Tötungsdelikt vertuscht ...?


"Polizeinotruf."
Die Stimme eines Mannes, aufgeregt, empört. "Ich will Anzeige erstatten. Ich bin hier in meiner Wohnung, auf einmal klopft es an der Wohnungstür. Als ich die Tür öffne, sehe ich gerade noch wie meine Nachbarin mit ihrem Kind in ihrer Wohnung verschwindet."
Abwartend. "Aha."
Immer noch verärgert. "Ja, die hat nichts gesagt oder so."
"Wann kommt jetzt in der Geschichte ihr Notfall ins Spiel?"
Hartnäckig. "Also, ich will die auf jeden Fall anzeigen, das war total laut."
"Anzeigen? Ja, wegen was denn? Ist ihre Tür jetzt beschädigt, oder was?"
"Nein, die Tür ist nicht beschädigt. Aber ... Die hat da richtig laut geklopft ... und ... und ... und ich hatte mal einen Herzinfarkt ... und ich habe mich eben richtig erschrocken!!!"
Seufz. "Na, dann wünsche ich gute Besserung."
Man in Metropolis (Gast) - 17. Jul, 13:39

Das schlimme ist, dass mit diesen unnötigen Anrufen nur Kosten und Aufwände verursacht werden die wieder vom Steuerzahler finanziert werden müssen.

Ich finde selbst die 110 sollte mit einer 0900 Nummer beginnen. Ein Anruf 10 EUR. Dann bleibt so mancher einem erspart.

filia (Gast) - 17. Jul, 21:33

Oh ja...

Super Idee! *klatscht begeistert Beifall*
Dann kann ich ja garantiert immer Hilfe rufen, selbst wenn ich kein Geld auf dem Handy/für die Telefonzelle habe!
Steel - 21. Jul, 19:18

@filia
Das kannst Du auch so - 110 ist kostenlos.
Deshalb gibt es auch eine Menge Leute, die mich anrufen und sagen: "Guten Tag. Ich habe leider kein Guthaben mehr auf dem Handy. Könnten Sie mal eben für mich...."
Maren (Gast) - 17. Jul, 13:41

Ich glaube ja, die Frau wusste von dem Herzinfarkt und wollte so ihren unliebsamen Nachbarn um die Ecke bringen. Vielleicht hatte er ja noch einen, als Du ihn abgewimmelt hast. Steel, aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus. Du weißt ja, wo ich arbeite - aber keine Sorge, Dein Verfahren stelle ich ein. :D

Steel - 21. Jul, 19:19

Puh - gut zu wissen, Maren. Dankeschön :-)
Nick (Gast) - 17. Jul, 19:49

Strafvereitelung?

Strafvereitelung nach § 258 StGB? Ach was! Das wird richtig teuer: 6 Monate bis 5 Jahre, immerhin warst Du im Amt! (§ 258a) ;-)

dusty (Gast) - 17. Jul, 23:16

*zustimm*

Steel, du hast noch nie ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt bekommen? Das ist doch an der Tagesordnung ..
Alex (Gast) - 17. Jul, 23:15

Normalerweise klingeln Kinder doch und klopfen nicht - aber vielleicht kam das Kind noch nicht an die Klingel ran ;)

Steel - 21. Jul, 19:19

@dusty
Nee, habe ich tatsächlich nicht. Auch auch noch nie eine KV im Amte.
Nightstream27 (Gast) - 18. Jul, 03:48

Strafvereitelung...

Jau und Verfolgung Unschuldiger - gaaanz großes Kino ;-))

Aber mal im Ernst - mich regen Leute auf, die wegen jeglichem Pups den Notruf wählen.
Das Ding heißt NOT-Ruf - und nicht "Wenn Sie ein Bäuerchen quersitzen haben, rufen Sie von Herzen gerne 110 an!!"

Mann - die blockieren Leitungen mit so einem Quatsch!!!
Sicher gibts mehr als einen Annahmeplatz beim Notruf, aber es muss ja nicht mit jeglichem sinnlosen Gefasel der Notruf belegt werden.
Jeder Mensch, der die Nummer der Zentrale seiner Polizei kennt und bei dem nicht gerade "die Bude brennt", sollte sich vielleicht mal angewöhnen, die Nummer der Zentrale zu wählen und sich mit "seiner" Wache verbinden zu lassen.
Das kann doch echt nicht so schwierig sein!!

Sicher - wir hätten hier viel weniger zu schmunzeln - aber dennoch wäre das zu gütig von den Leuten, wenn sie endlich mal die 110 nur für Notfälle benutzen würden.



Beste Grüße,
Night

Schrottie (Gast) - 18. Jul, 09:32

Hmm, wenn i ch mir so überlege wegen was man am Notrufplatz so alles angezeigt werden kann, dann sollte der Staatsanwalt in Deinem Falle ganz dringend ein Ermittlungsverfahren einleiten. Weil man wünscht nicht nur gute Besserung sondern empfiehlt gleich noch ein paar Hausmittelchen. So! ;-D

Aber mal im Ernst: Bei solchen Sache ärgert es immer ein wenig, das man die tatsächliche Stimmlage dieser Anrufer nur sehr schwer beschreiben kann, denn allein das gibt schon reichlich Grund für Lacher... :-)

Tötungsdelikt (Gast) - 18. Jul, 23:36


Heiko (Gast) - 19. Jul, 22:45

na dann

Schick doch zur "Überprüfung" dem armen Mann eine Streife vorbei. So nachts um 04.00... *g*

frankthefrog (Gast) - 25. Jul, 17:01

Joa so manch ein Mensch ist schon ziemlich verwirrt^^

Jonas (Gast) - 25. Apr, 16:49

Ich finde deine Beiträge großartig :)
Über was sich menschen so aufregen...

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