Düssel (Gast) - 1. Aug, 14:53
Es gibt Menschen, den sollte man mal deutlich vor Augen führen, dass ihr Verhalten von unserer Rechtsordnung nicht ansatzweise geduldet wird. So hat der Vermieter, der die Wohnungstür einfach mal so weggeschafft hatte, mal locker flockig neben den üblichen zivilrechtlichen Vertragsverletzungen sowie der Besitzstörung bezüglich des Wohnraumes auch eine Nötigung begangen. Ich hoffe, die Polizei hat der StA eine Strafanzeige vorgelegt, allein vor dem Hintergrund des in Schrecken versetzten Kindes, denn mit dem Wegtragen der Türe war der Straftatbestand verwirklicht, unerheblich, ob die Türe auf Anweisung der Polizei danach wieder eingehangen wurde.