15
Jan
2010

Selbstjustiz

Im letzten Post nahm jemand der Polizei die schwierige Ermittlungsarbeit ab. Hier ein Beispiel für jemanden, der noch einen Schritt weiter geht ...

Ca. 22:30 Uhr

"Polizeinotruf."
Die Stimme einer älteren Frau, ohne Pause. "Ja, Ninifuss (Name geändert) nochmal. Also es ist wieder soweit, der macht schon wieder so einen Krach mit seiner X-Box, dass an Schlaf nicht zu denken ist. Ihre Kollegen waren ja in der letzten Zeit schon öfter da, aber das bringt ja nichts. Wissen Sie, der lässt immer die Zimmertür offen und dann sieht der, wenn der Aufzug hochkommt. Und dann ist er schnell leise. Ich werde hier noch verrückt, die ganze Nacht dieses Bumm, Bumm, Bumm. Weiß ich gar nicht, was das für ein Spiel sein soll. Naja, aber jetzt reicht es mir. Ich mache jetzt meinen Fernseher ganz laut und dann kriege ich mal meinen Putzfimmel. Ich werde jetzt Staub saugen, die Waschmaschine anmachen und so weiter. Wollen wir doch mal sehen. Wissen Sie, ich bin 68 Jahre - ich muss morgen früh nicht zur Arbeit, hehehe ..."
Lernfähig (Gast) - 15. Jan, 15:39

*ROFL*

Rex (Gast) - 15. Jan, 16:14

Hmm, scheint fast so, als wäre die Polizei in solchen Fällen wirklich machtlos. Die Geschichte ist witzig, ja. Doch wenn man sich in der Situation der alten Dame befindet, ist es wirklich zum kotzen. Oder gibt es da nach einer (z.b.) dritten Verwarnung ein Bußgeld oder ähnliches?

Newty (Gast) - 15. Jan, 17:17

Für wen Verwarngeld?

Wir haben hier verschiedene Dinge, die theoretisch zu Geldzahlungen im Rahmen von Strafgesetzen führen können:
-Ruhestörung des Zockers
-Ruhestörung der alten Dame
(-Missbrauch von Notrufnummern) - geklammert, ein Notruf isses nich, aber die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle müsste ich auch googlen. Wenn die Dame darauf hingewiesen wurde, dass sie doch bitte ne andere Nummer in Zukunft wählen soll :)

Bei den Ruhestörungen muss allerdings der Geschädigte geeignet nachweisen, dass eine Störung eingetreten ist. Wenn die Polizei die Störung miterlebt hat, ist das recht simpel und geht auch ohne eigene große Aussage. Wenn allerdings die Störung beendet ist, wenn die Polizei eintrifft, dann könnte man nur diverse Nachbarn mit als Geschädigte in eine Vernehmung einbeziehen. Ansonsten wäre es wohl zu einfach, nem alten Bekannten mal ein Lärmknöllchen aufzudrücken
lol (Gast) - 16. Jan, 01:02

"(-Missbrauch von Notrufnummern) - geklammert, ein Notruf isses nich, aber die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle müsste ich auch googlen. Wenn die Dame darauf hingewiesen wurde, dass sie doch bitte ne andere Nummer in Zukunft wählen soll :)"


Das ist doch das Problem. Kein Mensch weiß, welche Nummer die örtliche Polizeidienststelle hat. Die müsste viel bekannter gemacht werden. Wer sagt denn, dass jeder googlen kann? Und wenn ich unterwegs bin? Und wenn ich etwas Dringendes habe, aber nicht soooo dringend, dass es ein Notfall ist? Dann ist die Polizei selbst schuld, wenn jeder die Notrufnummer anruft- die andere ist schlecht zu finden (zB kein Internet, kein Telefonbuch vorhanden). Es müsste für jede Stadt auch eine einheitliche Nummer für die örtliche Polizeidienststelle geben, die jeder im Kop hat, so wie etwas einheitliches und leicht zu merkendes wie 12345...

juppi (Gast) - 16. Jan, 02:14

Ich kenn die Nummer der PI.
-0491, aber die Vorwahl verrat ich nicht.

Bin ich jetzt ein Ausnahmefall?
Mocca. - 16. Jan, 10:11

Ähm, es gibt auch noch so was wie Telefonbücher und Gelbe Seiten. Ich weiß, voll veraltet, aber so haben auch alte Menschen eine Chance, an Telefonnummern zu kommen, selbst wenn sie nicht googlen können. Eine echt gute Einrichtung für solche Leute.
Marie (Gast) - 16. Jan, 18:10

Ich habe die Nummer im Handy und im Festnetztelefon eingespeichert. Das ist doch nicht zu viel verlangt und kann vielleicht mal hilfreich sein.
Dann muss man auch nicht den Notruf anrufen.
Newty (Gast) - 17. Jan, 18:16

Exakt. Oder etwas ähnliches, wie der immer mehr in Mode kommende "Behördennotruf". 110 Polizeinotruf, 111 Polizei, 112 Feuerwehr Rettungsdienst, 114 Ordnungsamt, 119 Behördenhotline.
Oder eben eine überall freie Nummer(schwer zu finden, wird wohl auch mit 1 beginnen) damit belegen - was aber m.E. wenig Sinn macht, denn woher weiß ich aufm Handy auf Reisen die örtliche Vorwahl?! Wenn ich direkt eine andere Dienststelle erreichen will, hab ich ein konkretes Anliegen, meist schriftlich dargelegt und dort sogar die Durchwahl des Sachbearbeiters.
MrTweek (Gast) - 18. Jan, 16:41

notruf?

Wo ist denn das Problem? Entweder ist es dringend, dann ist es gerechtfertigt den Notruf anzurufen, oder es ist nicht dringend, dann hat man auch genug Zeit die Nummer rauszusuchen. Wenn man grad weder Internet noch Telefonbuch zur Hand hat, steht die Nummer übrigens unter anderem noch in jeder Telefonzelle, etc.
aus-dem-walde-komm-ich-her - 16. Jan, 14:40

Schaut vorbei!

Les doch mal vorbei:
http://justthetruth.twoday.net/

Gremlin (Gast) - 17. Jan, 01:02

Vermitteln

Wenn die Pol.Beamten es hier schaffen würden
durch Erklären und Vermitteln

beide Hausnachbarn zur gegenseitigen Rücksicht
zu bewegen, dann wäre es ein Win-Win Deal
für alle drei Parteien:

-für die ältere Frau
-für den jungen Bumm-Bumm Freak
-und für die Pol.Beamten....

Warum für die Pol.Beamten ?
Weil sie das angenehme, ja tragende Gefühl hätten,
diesmal wirklich geholfen zu haben.

Nightstream27 (Gast) - 24. Jan, 15:52

Oder etwas pragmatischer:

Weil sie dann nicht zum 1001.mal dieselbe Ruhestörung beim selbsen Verursacher fahren müssten ;-))
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