susanne (Gast) - 4. Nov, 13:00

Hat er denn eine Anzeige bekommen? Wie ist das eigentlich, wenn das eigene Kind so einen Anruf tätigt? Haften da dann auch die Eltern?

Alariel - 4. Nov, 13:43

Naja...

...falls das ein Kind macht, wird wohl ein DUDUDU! kommen (oder ähnliches) ;)
Eltern können ihre Sprösslinge ja nicht 100%ig überwachen...

Nur, falls das öfters vorkommt, wird man dann wohl mal an die Eltern herantreten... so meine Meinung :)
rowi (Gast) - 7. Nov, 01:18

Keine Sippenhaft

Es gibt in Deutschland seit 61 Jahren keine Sippenhaft mehr. "Eltern haften für ihre Kinder" ist Unsinn. Die Eltern würde höchsten wegen mangelnder Aufsicht haften - ihren eigenen Fehler und nicht pauschal für alle ihrer Kinder. Dass in der Praxis die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden den die Kinder anrichten bezahlen hat damit nichts zu tun, das ist schlichtweg Vertragsbestandteil der Versicherung.

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