jörg (Gast) - 8. Nov, 03:13

=> Dass in der Praxis die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden den die Kinder anrichten bezahlen
=> hat damit nichts zu tun, das ist schlichtweg Vertragsbestandteil der Versicherung.

hey

öhmm das ist so nicht richtig und schlicht sogar völliger humbug! kinder bis 7 jahren sind generell nicht haftbar zu machen, kinder ab 7 jahren haften begrenzt. laienhaft ausgedrückt im rahmen ihrer entwicklung und einsichtsfähigkeit.

haftpflichtversicherungen regulieren nach §823 stgb. das heisst assekuranzen zahlen schäden die kinder unter 7 jahren angerichtet haben nur dann wenn die eltern ihre aufsichtspflicht verletzt haben. denn dann haben die eltern schuldhaft gehandelt und sind damit haftbar. bei kinder an 7 jahren wird entsprechend geprüft.

das wir keine sippenhaft mehr in deutschland haben ist natürlich korrekt.

mit freundlichen grüssen
jörg

ron (Gast) - 8. Nov, 09:14

"... laienhaft ausgedrückt ..."
Laienhaft in Form von allgemeinverständlich? ;-)

Manche PHV zahlen auch dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und die Kinder deliktunfähig sind. Das ist aber keine Haftung nach § 823 BGB (Achtung: nicht StGB!) sondern eine zusätzliche Vertragsklausel. Konkret: Wenn Kinder unter 7 Jahren einen Schaden verursachen, zahlt die Versicherung - egal ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Wie gesagt: Diese Klausel ist NICHT automatisch Bestandteil einer jeden Haftpflicht! Sie muss extra vereinbart werden.

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