Arno (Gast) - 23. Nov, 13:27

Egal

Es ist vollkommen egal, was Du darüber denkst. Letztlich ist entscheidend, was Dein Dienstherr davon hält.

Ist mir ebenso passiert: Habe in einem Forum Kommentare zu einem Produkt meines Arbeitgebers beantwortet. Aus meiner Sicht sehr positiv. Aus der Sicht, aller, denen ich das Zeugs zu lesen gegeben habe, mehr als positiv. Nur mein Arbeitgeber fand die Antworten Image- und Geschäftsschädigend und hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet um via IP an meine Daten zu gelangen. Ergebnis: Fette Abmahnung...

Und ich denke mal auch in Deinem Fall, wird es recht easy sein, den schreibenden Beamten hinter dieser Site herauszubekommen :-(

Hotelblogger (Gast) - 23. Nov, 13:39

Kann natürlich sein, dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, weil er sich bei der Arbeit (Kollegen) oder sonstewobei (Deine "Kunden") belauscht und beobachtet fühlt. Aber 1. lese ich hier sehr selten etwas über Kollegen (das ist gut, mache ich auch so) und 2. ist doch alles anonymisiert. Jedenfalls stand hier noch nirgendwo: "Derundder hat dannunddann dasunddas gemacht. Seine Adresse lautet...." ;-)

Ich denke, rein rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, seine Erlebnisse auf diese Art zu verarbeiten. Es darf nur nicht zu konkret werden.

Und Dein Arbeitgeber könnte es positiv nutzen (Imagekampagne), dass bei Dir viele endlich auch die Menschen hinter der Polizeiarbeit sehen, was offenbar Verständnis für Euren Berufszweig mit sich bringt.
Xchen - 23. Nov, 13:42

Hotelblogger, da gehts noch nicht mal um recht oder unrecht - wenns der Arbeitgeber spitzkriegt und es ihm nicht passt, finden sie auch einen Grund, dich auf die Strasse zu stellen - leider.

Denn, dass die Menschheit so ist wie hier beschrieben, ist unbestritten. Nur darüber reden darf man nicht - und dann noch als Polizist.
Waldschratt - 23. Nov, 14:09

Zum Glück ist ja so, dass die (vom Dienstherren genehmigte) Veröffentlichung der "Not"rufe auch nicht gegen das Urheberrecht bzw. das Recht am eigenen Wort verstößt, denn ebenso wie beim Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter kommt es bei einem Notruf quasi zu einer Verzichtserklärung auf dieses Recht, da allgemein bekannt ist, dass diese Anrufe auch aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Xchen - 23. Nov, 14:24

Hmm Herr Waldschratt ;-)

Ist es denn genehmigt worden? (oder hab ichs nur überlesen?)
Waldschratt - 23. Nov, 14:49

Er hatte kurz vor dem Urlaub mal so was geschrieben, wenn ich mich richtig erinnere...

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