nessy - 8. Feb, 13:18
Gut, dass die Bürgerin so aufmerksam ist. Die ergriffene Maßnahme war ja, falls sie schlecht zu Fuß ist, nicht unbedingt verkehrt. Ein bisschen mehr Infos wären nur gut gewesen.
Teg (Gast) - 8. Feb, 13:29
Na ja, in einem richtigen Notfall würde ich es begrüssen, wenn sie nicht erst eine Viertelstunde zugucken würde... ;)
nessy - 8. Feb, 16:26
Das wäre natürlich noch besser! Aber vielleicht bewegte sich das Opfer noch, je nachdem wie heftig es von Übelkeit geschüttelt wurde. :-)