Paper-Blog: Vol. 7 - Handy-Check
Ich wiederhole es nochmal:
§ 145 Missbrauch von Notrufen
Wer absichtlich oder wissentlich
a) Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
b) vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"Polizeinotruf."
Eine fröhliche weibliche Stimme. "Guten Abend. Ich habe keinen Notfall. Mir ist nur gerade mein Handy in die Badewanne gefallen und ich wollte bloß mal sehen, ob es noch funktioniert."
Gedacht: Guten Abend. Ich habe keine schlechte Laune. Mir ist nur gerade das Strafgesetzbuch eingefallen und ich wollte bloß mal sehen, wie sie auf eine Strafanzeige reagieren.
Gesagt: "Ja, geht noch. Und jetzt legen Sie bitte ganz schnell auf."
§ 145 Missbrauch von Notrufen
Wer absichtlich oder wissentlich
a) Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
b) vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"Polizeinotruf."
Eine fröhliche weibliche Stimme. "Guten Abend. Ich habe keinen Notfall. Mir ist nur gerade mein Handy in die Badewanne gefallen und ich wollte bloß mal sehen, ob es noch funktioniert."
Gedacht: Guten Abend. Ich habe keine schlechte Laune. Mir ist nur gerade das Strafgesetzbuch eingefallen und ich wollte bloß mal sehen, wie sie auf eine Strafanzeige reagieren.
Gesagt: "Ja, geht noch. Und jetzt legen Sie bitte ganz schnell auf."
Steel - 2. Okt, 08:41